Dünnschicht-PV-Modul
Auch: Dünnschichtsolarmodul · Dünnschicht-Photovoltaikmodul
Dünnschicht-PV-Module erzeugen Strom über eine sehr dünne, auf ein Trägermaterial aufgebrachte Halbleiterschicht, statt wie klassische Module aus dickeren, kristallinen Siliziumzellen zu bestehen. Sie sind leichter und flexibler einsetzbar, erreichen jedoch meist einen geringeren Wirkungsgrad als kristalline Module.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Unterscheidung zwischen Dünnschicht- und kristallinen Modulen vor allem bei der Bewertung bestehender PV-Anlagen und bei Sonderanwendungen relevant:
- Technologien: Verbreitete Dünnschichttypen sind amorphes Silizium (a-Si), Cadmiumtellurid (CdTe) und Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS). Sie kommen vor allem bei Fassadenintegration, gekrümmten Dachformen, leichten Flachdachkonstruktionen oder Freiflächenanlagen zum Einsatz, seltener auf klassischen Wohnhausdächern.
- Vor- und Nachteile: Geringerer Wirkungsgrad pro Fläche im Vergleich zu monokristallinen Modulen bedeutet mehr Dachfläche für dieselbe Leistung, dafür bessere Schwachlichtleistung (auch bei diffusem Licht/Verschattung), geringeres Gewicht und oft günstigere Herstellung – relevant etwa bei statisch limitierten Flachdächern, wo eine geringere Auflast entscheidend ist.
- Praxisrelevanz für den Makler: Bei der Objektbewertung mit bestehender PV-Anlage sollte der Modultyp erfragt werden, da er Rückschlüsse auf die zu erwartende Stromausbeute, die Flächenwirtschaftlichkeit und die Restnutzungsdauer zulässt. Auch bei geplanten Neuinstallationen im Rahmen der Solarpflicht mancher Bundesländer kann die Wahl zwischen Dünnschicht- und kristallinen Modulen je nach Dachstatik und -form relevant sein.
- Förderung und Einspeisung: Unabhängig von der Modultechnologie greifen für Vergütung und Eigenverbrauch die Regelungen des EEG; das GEG berücksichtigt PV-Strom zudem als Erfüllungsoption für die Pflicht zum anteiligen Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen.
- Genehmigung: Die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfreiheit von PV-Anlagen (Dach- oder Fassadenmontage) richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und ist bei Fassadenintegration teils strenger geregelt als bei Dachanlagen.
Beispiel aus der Praxis
Auf einem Flachdach mit begrenzter Tragfähigkeit wird statt einer schweren kristallinen Anlage eine leichtere Dünnschicht-PV-Anlage installiert. Der Makler erläutert dem Käufer, dass die Anlage aufgrund der größeren benötigten Fläche eine etwas geringere Flächenausbeute, dafür aber ein geringeres Gewicht auf der Dachkonstruktion aufweist.
Rechtsgrundlage
- EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) – regelt Einspeisevergütung und Marktprämie für erzeugten PV-Strom, unabhängig von der Modultechnologie.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) – berücksichtigt PV-Anlagen als Erfüllungsoption für Anforderungen an erneuerbare Energien bei Heizungen.
- Landesbauordnungen – regeln die Genehmigungsfreiheit bzw. -pflicht von Dach- und Fassaden-PV-Anlagen.