E-Check

Auch: Elektro-Sicherheitscheck

Der E-Check ist eine vom Elektrohandwerk (ZVEH) angebotene Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Betriebsmittel. Er dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und kann die für Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 abdecken.

Ausführliche Erklärung

Für Unternehmen besteht nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") die Pflicht, elektrische Anlagen und ortsveränderliche elektrische Geräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen, um Arbeitsunfälle durch elektrischen Strom zu vermeiden. Diese Prüfpflicht ergibt sich in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz. Der "E-Check" ist die Marke, unter der Elektrofachbetriebe des Handwerks entsprechende Sicherheitsprüfungen anbieten – die fachlichen Prüfnormen für ortsveränderliche Geräte wurden zwischenzeitlich technisch weiterentwickelt (früher zusammengefasst in DIN VDE 0701-0702, inzwischen ersetzt durch DIN EN 50678/VDE 0701 und DIN EN 50699/VDE 0702).

Für Wohnimmobilien ist der E-Check zwar keine gesetzliche Pflicht für Privateigentümer, wird aber häufig empfohlen, insbesondere bei älteren Elektroinstallationen, vor Vermietung oder Verkauf sowie bei Gewerbeimmobilien, in denen die betriebliche Prüfpflicht ohnehin greift. Geprüft werden unter anderem der Zustand der Leitungen, Steckdosen, Sicherungen, der Schutzleiter sowie ortsveränderliche Geräte.

Für Makler und Vermieter ist der E-Check relevant im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht: Bei Gewerbeobjekten mit Beschäftigten besteht eine gesetzliche Prüfpflicht, deren Nachweis (Prüfprotokoll) bei Übergabe oder im Rahmen der Objektdokumentation angefragt werden sollte. Bei Wohnimmobilien kann ein aktueller E-Check als Qualitätsmerkmal und Argument gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten dienen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Gewerbebetrieb in einer vermieteten Gewerbeimmobilie lässt regelmäßig einen E-Check der ortsveränderlichen Elektrogeräte durchführen, um seiner Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 nachzukommen. Der Vermieter lässt zusätzlich die fest installierte Elektroanlage des Gebäudes prüfen, um seiner Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.

Rechtsgrundlage

  • DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") – begründet für Unternehmen die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte.
  • Ergänzend: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz als übergeordneter Rahmen der Prüfpflichten.

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