Eigenheimrentengesetz
Auch: EigRentG
Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) trat 2008 in Kraft und öffnete die staatlich geförderte Riester-Rente für den Erwerb und Bau selbstgenutzten Wohneigentums. Es schuf die gesetzliche Grundlage für das umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnete Fördermodell.
Ausführliche Erklärung
Vor Einführung des Eigenheimrentengesetzes war die Riester-Förderung ausschließlich auf klassische Renten- und Fondssparprodukte beschränkt. Mit dem EigRentG wurde die selbstgenutzte Immobilie als "Riester-Rente in Form von Wohneigentum" gleichgestellt – Grundgedanke ist, dass mietfreies Wohnen im Alter wirtschaftlich einer Rentenzahlung entspricht.
Für Makler relevante Kernpunkte:
- Förderfähige Verwendung: Riester-geförderte Beiträge können zur Tilgung eines Darlehens für den Kauf, Bau oder bestimmte Umbauten (z. B. altersgerechter Umbau) einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
- Wohnförderkonto: Anstelle der klassischen Auszahlung wird ein fiktives "Wohnförderkonto" geführt, auf dem alle geförderten Beiträge zzgl. einer fiktiven Verzinsung von 2 % pro Jahr bis zum Beginn der Auszahlungsphase erfasst werden.
- Nachgelagerte Besteuerung: Die auf dem Wohnförderkonto erfassten Beträge müssen ab Renteneintritt versteuert werden – entweder durch jährliche Raten bis zum 85. Lebensjahr oder durch eine einmalige Versteuerung mit Abschlag (70 % des Betrags werden versteuert).
- Selbstnutzungsgebot: Voraussetzung für die Förderung ist die dauerhafte Selbstnutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken; bei Aufgabe der Selbstnutzung drohen Rückforderungen bzw. eine sofortige Versteuerung.
- Praxisrelevanz für Makler: Käufer, die einen Riester-Vertrag besitzen, fragen häufig nach der Kombinierbarkeit mit der Immobilienfinanzierung – der Makler sollte den groben Mechanismus kennen, die konkrete Ausgestaltung aber Finanzierungsberatern überlassen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar nutzt seinen bestehenden Riester-Vertrag, um einen Teil der monatlichen Tilgungsraten für den Kauf des selbstgenutzten Einfamilienhauses zu bestreiten. Die eingesetzten Riester-Beiträge werden auf einem Wohnförderkonto erfasst und ab Renteneintritt nachgelagert besteuert – im Gegenzug erhielten sie während der Ansparphase staatliche Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug.
Rechtsgrundlage
- Eigenheimrentengesetz (EigRentG) vom 29. Juli 2008 – Erweiterte die Riester-Förderung um die Wohnimmobiliennutzung.
- §§ 92a, 92b EStG – Regeln die Verwendung des geförderten Kapitals für Wohnzwecke und die Führung des Wohnförderkontos.