Eigenverbrauchsquote
Auch: Eigenverbrauchsanteil · Self-Consumption Rate
Die Eigenverbrauchsquote gibt an, welcher Anteil des selbst erzeugten Stroms – typischerweise aus einer Photovoltaikanlage – unmittelbar im eigenen Gebäude genutzt wird, statt gegen Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist zu werden.
Ausführliche Erklärung
Die Eigenverbrauchsquote ist neben dem Autarkiegrad die wichtigste Kennzahl zur Bewertung von Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung. Sie berechnet sich als Verhältnis von selbst verbrauchter zu insgesamt erzeugter Strommenge. Eine hohe Eigenverbrauchsquote ist wirtschaftlich vorteilhaft, weil der eingesparte Netzbezug in der Regel deutlich teurer ist als die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die für ins Netz eingespeisten Strom gezahlt wird. Ohne Batteriespeicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei typischen Wohngebäuden meist bei einem geringeren Anteil, da PV-Erzeugung (mittags, sommers) und Verbrauch (morgens/abends, ganzjährig) zeitlich auseinanderfallen. Durch den Einbau eines Batteriespeichers lässt sich die Eigenverbrauchsquote deutlich steigern, da überschüssiger Strom zwischengespeichert und zeitversetzt genutzt werden kann.
Für die Immobilienbewertung und -vermarktung ist die Eigenverbrauchsquote relevant, weil sie zusammen mit dem Autarkiegrad die tatsächliche wirtschaftliche Ersparnis einer PV-Anlage für den Eigentümer bzw. künftigen Käufer bestimmt. Makler sollten beide Kennzahlen bei Objekten mit Solaranlage möglichst konkret benennen, da pauschale Angaben ("PV-Anlage vorhanden") wenig über die tatsächliche Energiekostenersparnis aussagen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Photovoltaikanlage erzeugt im Jahr 8.000 kWh Strom, von denen 3.200 kWh direkt im Haushalt verbraucht und die restlichen 4.800 kWh gegen Einspeisevergütung ins Netz eingespeist werden. Die Eigenverbrauchsquote beträgt somit 40 Prozent.
Rechtsgrundlage
Keine eigene gesetzliche Definition. Der Rahmen für Eigenverbrauch und Einspeisevergütung ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Vergütung für nicht selbst verbrauchten, ins Netz eingespeisten Strom regelt.