Einwertungstermin

Auch: Bewertungstermin · Objektbesichtigung zur Wertermittlung

Der Einwertungstermin ist der persönliche Vor-Ort-Termin, bei dem der Makler das Objekt besichtigt, Zustand, Lage und Ausstattung erfasst und daraus in Abstimmung mit dem Eigentümer eine realistische Markteinschätzung des erzielbaren Verkaufs- oder Mietpreises entwickelt. Er ist meist der entscheidende Schritt zwischen Erstkontakt und Auftragserteilung.

Ausführliche Erklärung

Der Einwertungstermin (umgangssprachlich oft "Bewertungstermin") ist für die Akquise eines Maklerauftrags von zentraler Bedeutung, denn hier entscheidet sich häufig, ob der Eigentümer dem Makler Vertrauen für die Beauftragung entgegenbringt. Typischer Ablauf:

1. Objektbegehung: Erfassung von Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Zustand, Modernisierungsgrad, energetischer Qualität und Besonderheiten.

2. Datenaufnahme: Sichtung vorhandener Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung bei Wohnungseigentum, Grundrisse).

3. Marktanalyse: Abgleich mit Vergleichsobjekten, Bodenrichtwerten und aktuellen Marktdaten (häufig gestützt auf das Vergleichswertverfahren).

4. Preisgespräch: Vorstellung der fundierten Preisempfehlung – hier trifft die sachliche Markteinschätzung des Maklers oft auf die emotionale Preisvorstellung des Eigentümers, was diplomatisches Vorgehen erfordert.

5. Auftragsgespräch: Vorstellung des Leistungsangebots und Übergang zur Alleinauftrags- oder Maklervertragsunterzeichnung.

Für den Makler ist der Einwertungstermin auch ein Verkaufstermin für die eigene Dienstleistung: Eine strukturierte, professionell dokumentierte Wertermittlung (idealerweise mit schriftlicher Kurzexpertise) erhöht die Abschlussquote deutlich gegenüber einer bloßen mündlichen Einschätzung. Wichtig ist zudem eine ehrliche Kommunikation: Eine bewusst zu hohe Werteinschätzung, um den Auftrag zu gewinnen ("Lockvogel-Bewertung"), führt später zu Preiskorrekturen, Vertrauensverlust und verlängerten Vermarktungszeiten – in der Praxis ein häufiges Ärgernis und Reputationsrisiko.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer meldet sich nach einer Postwurfsendung des Maklers. Beim vereinbarten Einwertungstermin besichtigt der Makler das Reihenhaus, dokumentiert den Sanierungsstand, vergleicht es mit drei kürzlich verkauften ähnlichen Objekten im Bodenrichtwertgebiet und präsentiert dem Eigentümer eine Preisspanne mit Begründung – Grundlage für das anschließende Gespräch über einen Alleinauftrag.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage.

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