Einzelbesichtigung
Auch: Individualbesichtigung · Einzelterminbesichtigung
Bei der Einzelbesichtigung führt der Makler das Objekt nur einem Interessenten (oder einer zusammengehörigen Interessentengruppe wie einem Paar) vor. Sie steht im Gegensatz zur Massenbesichtigung, bei der mehrere Parteien gleichzeitig oder in schneller Folge das Objekt besichtigen.
Ausführliche Erklärung
Die Wahl zwischen Einzel- und Massenbesichtigung ist eine strategische Entscheidung des Maklers, die von Objektart, Nachfrage und Auftraggeberwunsch abhängt:
- Vorteile der Einzelbesichtigung: Höhere Diskretion (wichtig bei hochpreisigen Objekten, Trennungssituationen oder wenn Verkäufer noch selbst bewohnen), intensivere individuelle Beratung, bessere Möglichkeit zur Vorqualifizierung des Interessenten (Bonitätsnachweis, Finanzierungsbestätigung vorab einholen), authentischere Wahrnehmung des Objekts ohne Konkurrenzdruck.
- Nachteile: Deutlich höherer Zeitaufwand pro Interessent, längere Vermarktungsdauer bei hoher Nachfrage, kein psychologischer Verknappungseffekt wie bei Massenbesichtigungen.
- Praxis: Bei stark nachgefragten Objekten in Ballungsräumen setzen viele Makler zunehmend auf Massenbesichtigungen, um Zeit zu sparen und durch die sichtbare Konkurrenz Kaufentscheidungen zu beschleunigen. Bei sensiblen, hochpreisigen oder besonders individuellen Objekten (Villen, Denkmalimmobilien, laufend bewohnte Familienimmobilien) bleibt die Einzelbesichtigung Standard.
- Vorqualifizierung: Vor einer Einzelbesichtigung fordern Makler häufig eine Selbstauskunft oder Finanzierungsbestätigung an, um Besichtigungstourismus zu vermeiden und nur ernsthafte Kaufinteressenten einzuladen.
Datenschutzrechtlich ist zu beachten, dass bei Einzelbesichtigungen personenbezogene Daten der Interessenten (Name, Kontaktdaten, ggf. Bonitätsdaten) sorgfältig und DSGVO-konform verarbeitet werden müssen.
Beispiel aus der Praxis
Für eine denkmalgeschützte Villa mit hohem Kaufpreis vereinbart der Makler ausschließlich Einzeltermine, bei denen er jeden Interessenten persönlich durch das Haus führt und individuell auf Fragen zu Sanierungsauflagen und Erhaltungskosten eingeht - eine Massenbesichtigung würde der Diskretion des Objekts und der Zielgruppe nicht gerecht.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage.