Massenbesichtigung
Auch: Sammelbesichtigung · Gruppenbesichtigung · Open-House-Termin
Bei einer Massenbesichtigung (auch "Open House" genannt) lädt der Makler alle vorgemerkten Interessenten zu einem gemeinsamen Termin ein, statt für jede Partei einen eigenen Besichtigungstermin zu koordinieren. Alle Interessenten besichtigen die Immobilie zur gleichen Zeit oder in engen Zeitfenstern hintereinander.
Ausführliche Erklärung
Massenbesichtigungen sind besonders bei stark nachgefragten Objekten (z. B. günstige Mietwohnungen in Großstädten oder attraktive Eigentumswohnungen) ein probates Mittel, um den Koordinationsaufwand zu reduzieren:
- Effizienz: Statt zehn oder mehr Einzeltermine zu je 30 Minuten zu koordinieren, wird ein Termin für alle Interessenten angesetzt – ein erheblicher Zeitgewinn für den Makler.
- Marktdynamik: Die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Interessenten erzeugt oft einen wahrnehmbaren Wettbewerbsdruck, der Kauf- oder Mietentscheidungen beschleunigen kann.
- Nachteile: Interessenten können sich weniger persönlich betreut fühlen und wichtige individuelle Fragen (z. B. zu Nebenkosten, Bonität, familiärer Situation) lassen sich in der Gruppe schlechter klären; bei Mietobjekten ist auf Datenschutz zu achten, wenn Bewerber sich gegenseitig identifizieren können.
- Bei Mietwohnungen: Massenbesichtigungen sind rechtlich zulässig, stehen aber in der öffentlichen Diskussion wegen des empfundenen Drucks auf Wohnungssuchende; einige Kommunen und Verbände raten aus Fairnessgründen von reinen "Casting"-artigen Formaten ab, ohne dass ein gesetzliches Verbot besteht.
- Organisation: Ein fester Zeitrahmen (z. B. "Offenes Haus, Samstag 14–16 Uhr"), eine Anwesenheitsliste zur Selbstauskunft-Vorbereitung und ein strukturierter Rundgang (Objektsteckbrief zum Mitnehmen) erhöhen die Professionalität.
Beispiel aus der Praxis
Für eine 3-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage meldeten sich innerhalb von zwei Tagen 40 Interessenten. Der Makler organisiert einen zweistündigen Massenbesichtigungstermin am Samstag, bei dem alle Interessenten in Gruppen von jeweils fünf Personen im 15-Minuten-Takt durch die Wohnung geführt werden, statt 40 Einzeltermine zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei personenbezogenen Daten (Anwesenheitslisten, Selbstauskünfte) sind die allgemeinen Grundsätze der DSGVO zu beachten.