Live-Videobesichtigung

Auch: Videocall-Besichtigung · Virtuelle Live-Besichtigung · Video-Walkthrough

Bei der Live-Videobesichtigung führt ein Makler (oder Eigentümer) einen Interessenten per Videotelefonat (z. B. WhatsApp, FaceTime, Zoom) live durch die Immobilie. Anders als bei vorproduzierten Videos oder virtuellen Rundgängen findet die Besichtigung in Echtzeit statt, sodass Fragen direkt beantwortet und Wünsche ("Zeigen Sie mir bitte nochmal den Keller") sofort umgesetzt werden können.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Live-Videobesichtigung vor allem ein Instrument zur Vorselektion: Sie erlaubt es, überregionale oder zeitlich stark eingeschränkte Interessenten frühzeitig einzubinden, ohne einen physischen Termin zu vereinbaren. Erst wer nach der Videobesichtigung ernsthaftes Interesse zeigt, erhält einen Vor-Ort-Termin. Das reduziert die Zahl der "Besichtigungstouristen" und spart Zeit bei stark nachgefragten Objekten.

Praxisrelevante Punkte:

  • Technik: Wichtig ist eine stabile Internetverbindung sowie ausreichend Licht; viele Makler nutzen ein Gimbal oder Stativ für ruhige Bildführung.
  • Vorbereitung: Die Wohnung sollte wie für eine reguläre Besichtigung hergerichtet sein (aufgeräumt, gelüftet, beleuchtet).
  • Datenschutz: Werden Mitbewohner oder Nachbarn im Bild sichtbar, ist auf deren Persönlichkeitsrecht zu achten; eine Aufzeichnung des Calls bedarf der Einwilligung aller Beteiligten (§ 22 KUG, DSGVO).
  • Abgrenzung: Die Live-Videobesichtigung ersetzt nicht die Objektbesichtigung vor Vertragsschluss im Rechtssinne – ein Kauf "nur nach Video" ohne physische Besichtigung ist rechtlich möglich, aber aus Haftungssicht für den Makler riskant, da Mängel schwerer erkennbar sind und spätere Vorwürfe unzureichender Aufklärung drohen.
  • Zielgruppe: Besonders gefragt bei Kapitalanlegern, Expats und Fernumzüglern.

Beispiel aus der Praxis

Ein Interessent aus München möchte eine Eigentumswohnung in Hamburg kaufen, kann aber erst in drei Wochen anreisen. Der Makler bietet ihm eine 20-minütige Live-Videobesichtigung per Videocall an, zeigt alle Räume, öffnet auf Wunsch Fenster und Schränke und beantwortet Fragen direkt. Erst danach vereinbaren beide einen persönlichen Vor-Ort-Termin.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO) sind zu beachten, wenn der Videocall aufgezeichnet wird oder Personen erkennbar sind.

Verwandte Begriffe