Elementarschadenversicherungspflicht

Auch: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden · Elementarpflichtversicherung

Die Elementarschadenversicherungspflicht bezeichnet Vorschläge und politische Vorhaben, den Abschluss einer Elementarschadenversicherung für Wohngebäude in Deutschland verpflichtend zu machen. Stand 2026 ist eine solche Pflicht noch nicht gesetzlich beschlossen, wird aber im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt und intensiv diskutiert.

Ausführliche Erklärung

Hintergrund der Diskussion ist, dass laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zwar rund 99 % der Wohngebäude in Deutschland über eine Wohngebäudeversicherung verfügen, aber weniger als die Hälfte zusätzlich gegen Elementarschäden (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch etc.) abgesichert ist. Nach Extremwetterereignissen wie der Ahrtal-Flutkatastrophe 2021 springt in solchen Fällen häufig der Staat mit Ad-hoc-Hilfen ein, was die politische Forderung nach einer verbindlicheren Lösung befeuert.

Für Makler wichtige Punkte zum aktuellen Diskussionsstand:

  • Koalitionsvertrag: Die Bundesregierung hat angekündigt, dass Wohngebäudeversicherungen künftig grundsätzlich einen Elementarschadenschutz enthalten sollen.
  • Diskutiertes Opt-out-Modell: Im Gespräch ist ein Modell, bei dem der Elementarschutz standardmäßig in neuen Wohngebäudeversicherungen enthalten ist, Eigentümer diesen aber aktiv abwählen können (Opt-out statt Opt-in).
  • Bundesrat-Initiativen: Mehrere Bundesländer haben in der Vergangenheit Vorstöße für eine bundesweite Pflichtversicherung unternommen; bislang kam jedoch keine Einigung zwischen Bund und Ländern zustande.
  • Offene Fragen: Unklar sind bislang unter anderem der Umgang mit Bestandsverträgen, die Behandlung von Höchstrisikogebieten (in denen der Marktzugang zu bezahlbaren Prämien schwierig ist) sowie die Frage eines möglichen Kontrahierungszwangs für Versicherer.

Für die Maklerpraxis bedeutet der aktuelle Status: Es besteht noch keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Makler sollten Käufer und Verkäufer dennoch aktiv auf das Thema hinweisen, da sich die Rechtslage ändern kann und eine bestehende oder fehlende Absicherung schon heute erheblichen Einfluss auf Werterhalt, Finanzierbarkeit und Vermarktbarkeit einer Immobilie hat.

Beispiel aus der Praxis

Ein Verkäufer fragt seinen Makler, ob er zum Verkauf verpflichtet ist, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Der Makler klärt auf, dass es aktuell (2026) keine gesetzliche Pflicht gibt, verweist aber auf die politische Debatte und empfiehlt den freiwilligen Abschluss angesichts der Lage des Hauses in einem Risikogebiet.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung existiert in Deutschland derzeit (Stand 2026) nicht; es handelt sich um ein politisch diskutiertes Vorhaben auf Grundlage des Koalitionsvertrags der Bundesregierung.

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