Elementbau

Auch: Elementbauweise · Elementbau (Massivbau)

Elementbau ist eine industrielle Bauweise, bei der großformatige, vorgefertigte Wand- und Deckenelemente (z. B. aus Beton, Holz oder in Sandwichbauweise) im Werk hergestellt und anschließend vor Ort montiert werden. Dies verkürzt die Bauzeit erheblich und ermöglicht eine gleichbleibend hohe Fertigungsqualität.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der Elementbau relevant bei der Einschätzung von Bauqualität, Bauzeit und Sanierungsfähigkeit vorgefertigter Gebäude:

  • Prinzip: Anders als beim reinen Massivbau (Stein auf Stein vor Ort) werden beim Elementbau ganze Wand- und Deckenscheiben im Werk gegossen oder montiert, inklusive integrierter Dämmung, Fenster- und teils sogar Installationsleitungen, und dann per Schwertransport zur Baustelle gebracht.
  • Materialien: Elementbau kann in Beton (Betonfertigteile), Holz (vorgefertigte Holzrahmen- oder Holztafelelemente) oder als Sandwichelemente (Metall-/Kunststoffdeckschichten mit Dämmkern, häufig bei Gewerbebauten) ausgeführt werden.
  • Vorteile: Deutlich kürzere Bauzeit vor Ort (oft nur wenige Tage bis Wochen für den Rohbau), witterungsunabhängige Fertigung im Werk mit hoher Maßgenauigkeit, geringerer Baustellenlärm und -schmutz.
  • Nachteile/Praxisrelevanz: Transportlogistik erfordert ausreichende Zufahrtswege und Kranstellflächen; Fugen zwischen den Elementen sind potenzielle Schwachstellen für Wärmebrücken und Feuchtigkeitseintritt und müssen fachgerecht abgedichtet sein. Bei der Besichtigung älterer Elementbauten (z. B. DDR-Plattenbauten, die eine Sonderform des Elementbaus darstellen) sollte auf den Zustand der Fugendichtungen und eine eventuell nachträglich erfolgte energetische Sanierung geachtet werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mehrfamilienhaus wird aus vorgefertigten Betonwandelementen errichtet, die inklusive Fenstern und Fassadendämmung im Werk hergestellt und innerhalb von zwei Wochen zu einem fünfgeschossigen Rohbau montiert werden – deutlich schneller als bei konventioneller Mauerwerksbauweise.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige Rechtsgrundlage; es gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie die DIN EN 13369 für Betonfertigteile und die üblichen Vorschriften zu Wärme-, Schall- und Brandschutz.

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