Energieeffizienzklasse H

Auch: Effizienzklasse H

Energieeffizienzklasse H ist die schlechteste der neun Effizienzklassen im deutschen Energieausweis und kennzeichnet Gebäude mit einem Endenergiebedarf von 250 kWh/(m²·a) oder mehr. Sie betrifft meist völlig unsanierte, sehr alte Gebäude.

Ausführliche Erklärung

Klasse H bildet das untere Ende der Skala ohne obere Begrenzung – hierunter fallen Gebäude ohne jegliche Wärmedämmung, mit veralteter Heiztechnik (z. B. Kohle- oder alte Ölöfen) und oft erheblichem Instandhaltungsstau.

Für Makler relevant:

  • Höchste Aufklärungspflicht: Bei Klasse-H-Objekten sollte der Makler besonders sorgfältig über den energetischen Zustand, absehbare Sanierungskosten und mögliche gesetzliche Nachrüstpflichten informieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Erhebliche Preisabschläge: Solche Objekte werden am Markt regelmäßig deutlich unter dem Preis vergleichbarer sanierter Immobilien gehandelt und richten sich meist an Bauherren mit Kernsaniervorhaben oder Bauträger, die einen Abriss/Neubau prüfen.
  • CO2-Kostenaufteilung: Bei vermieteten Objekten mit fossiler Heizung trägt der Vermieter bei Klasse H in der Regel den maximalen Anteil (bis zu 95 %) des CO2-Preises nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
  • Fördermöglichkeiten besonders attraktiv: Wegen des hohen Einsparpotenzials sind Objekte in Klasse H oft prädestiniert für die volle Ausschöpfung von BEG-Fördermitteln bei einer Sanierung zum Effizienzhaus.
  • Alternative Abriss/Neubau: Bei extrem schlechtem Zustand kann für den Käufer ein Abriss mit Neubau wirtschaftlicher sein als eine Vollsanierung – ein Punkt, den der Makler im Beratungsgespräch offen ansprechen sollte.

Beispiel aus der Praxis

Ein leerstehendes Bauernhaus Baujahr 1930 ohne Dämmung, mit undichten Fenstern und einer alten Kohleheizung erreicht einen Endenergiebedarf von 310 kWh/(m²·a) und wird in Klasse H eingestuft. Der Makler bespricht mit Interessenten offen die Optionen Vollsanierung versus Abriss/Neubau.

Rechtsgrundlage

  • § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
  • Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.

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