Entwässerung

Auch: Gebäudeentwässerung · Grundstücksentwässerung

Entwässerung bezeichnet die geordnete Ableitung von Abwasser (Schmutzwasser) und Regenwasser (Niederschlagswasser) von einem Grundstück oder Gebäude, entweder in die öffentliche Kanalisation oder – wo nicht angeschlossen – über private Versickerungs-, Rückhalte- oder Kläranlagen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Zustand der Entwässerung ein wichtiger, oft unterschätzter Prüfpunkt, da Mängel hier zu erheblichen Folgeschäden (Rückstau, Vernässung, Schimmel) führen können.

  • Schmutzwasserentwässerung: Ableitung von häuslichem Abwasser (Küche, Bad, WC) über Fallstränge und Grundleitungen zum öffentlichen Kanal oder zu einer privaten Kleinkläranlage, sofern kein Kanalanschluss besteht.
  • Regenwasserentwässerung: Ableitung von Niederschlagswasser über Dachrinnen und Fallrohre, entweder in den Mischkanal, den Regenwasserkanal oder – zunehmend gefördert – über Versickerungsanlagen und Zisternen auf dem eigenen Grundstück.
  • Trennsystem vs. Mischsystem: In vielen Kommunen werden Schmutz- und Regenwasser getrennt abgeleitet (Trennsystem), was sich auch in einer gesplitteten Abwassergebühr (getrennte Berechnung nach Schmutzwassermenge und versiegelter Fläche) niederschlägt.
  • Rückstausicherung: Tiefliegende Räume (Keller) müssen gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal gesichert sein, üblicherweise durch Rückstauklappen oder eine Abwasserhebeanlage; fehlt eine solche Sicherung, drohen bei Starkregen Versicherungsausschlüsse für Rückstauschäden.
  • Anschlusspflicht: Grundstücke im Bereich einer öffentlichen Kanalisation unterliegen in der Regel einem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang, geregelt in den Entwässerungssatzungen der jeweiligen Gemeinde bzw. des Wasser- oder Abwasserverbands.

Praxisrelevanz für Makler: Bei älteren Immobilien lohnt die Nachfrage, ob eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist und ob Trink- und Abwasserleitungen dem aktuellen Stand entsprechen, da eine Sanierung der Entwässerung mit erheblichem baulichen Aufwand verbunden sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kellerraum in einem Einfamilienhaus wurde bei starkem Regen wiederholt überflutet, weil keine Rückstauklappe eingebaut war. Der Makler weist den Verkäufer vor der Vermarktung darauf hin, dass eine funktionierende Rückstausicherung sowohl für die Vermarktbarkeit als auch für den Versicherungsschutz des Käufers wichtig ist.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Spezialnorm; Anschluss- und Benutzungszwang sowie Anforderungen an die Entwässerung ergeben sich aus den Landeswassergesetzen und den kommunalen Entwässerungssatzungen der jeweiligen Gemeinde.

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