Entwässerungsgebühr
Auch: Abwassergebühr · Kanalgebühr · Schmutzwassergebühr
Die Entwässerungsgebühr ist die kommunale Abgabe für die Ableitung und Klärung des in einer Immobilie anfallenden Abwassers. Sie wird meist zusammen mit den Kosten für Wasserversorgung erhoben und gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 3 BetrKV.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist wichtig, dass die Entwässerungsgebühr aus zwei unterschiedlich berechneten Komponenten bestehen kann:
- Schmutzwassergebühr: Wird in der Regel nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzählerstand) berechnet, da davon ausgegangen wird, dass das bezogene Frischwasser überwiegend als Schmutzwasser wieder abgeleitet wird.
- Niederschlagswassergebühr: Viele Kommunen erheben zusätzlich eine getrennte Gebühr für die versiegelte Grundstücksfläche (Dach, Hofflächen, Stellplätze), da Regenwasser unabhängig vom Trinkwasserverbrauch in die Kanalisation gelangt. Diese sogenannte gesplittete Abwassergebühr wird nach Quadratmetern versiegelter Fläche berechnet.
- Umlagefähigkeit: Nach § 2 Nr. 3 BetrKV zählen sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswassergebühren zu den Kosten der Entwässerung und sind grundsätzlich vollständig umlagefähig.
- Verteilerschlüssel: Die Umlage auf die Mieter erfolgt meist verbrauchsabhängig über den Wasserzähler (für Schmutzwasser) und nach Wohn- bzw. Grundstücksfläche (für Niederschlagswasser), sofern keine gesonderte Regelung getroffen wurde.
- Kostentreiber: Entwässerungsgebühren sind in den letzten Jahren durch steigende Investitionen in Kanalnetze und Klärwerke sowie Klimaanpassungsmaßnahmen (Starkregenvorsorge) in vielen Kommunen deutlich gestiegen und ein relevanter Faktor bei der Nebenkostenprognose.
- Entsiegelung als Sparhebel: Eigentümer können die Niederschlagswassergebühr durch Entsiegelung von Flächen (z. B. Rasengittersteine statt Asphalt) oder Regenwassernutzungsanlagen senken, was bei der Objektberatung als Argument dienen kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mehrfamilienhaus verbraucht jährlich 300 Kubikmeter Frischwasser, was zu einer Schmutzwassergebühr von 750 Euro führt. Zusätzlich fällt für die 200 Quadratmeter versiegelte Hof- und Dachfläche eine Niederschlagswassergebühr von 180 Euro an. Beide Positionen werden zusammen als "Entwässerung" in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen.
Rechtsgrundlage
- § 2 Nr. 3 BetrKV – Nennt die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) als umlagefähige Betriebskostenart.
- Kommunale Entwässerungssatzungen – Regeln Gebührenhöhe und Berechnungsmethode (verbrauchs- bzw. flächenbezogen) vor Ort.