Erbenermittler
Auch: Erbensucher · Heir Hunter
Ein Erbenermittler ist ein gewerblicher Dienstleister, der unbekannte oder nicht auffindbare Erben eines Nachlasses – häufig einschließlich einer Immobilie – aufspürt, meist im Auftrag eines Nachlassgerichts oder auf eigene Initiative gegen ein späteres Erfolgshonorar.
Ausführliche Erklärung
Ist beim Tod eines Eigentümers keine gültige letztwillige Verfügung vorhanden und sind die gesetzlichen Erben nicht bekannt oder nicht auffindbar, kann das zuständige Nachlassgericht eine Erbenermittlung veranlassen. In der Praxis wird diese Aufgabe häufig an spezialisierte Erbenermittlungsunternehmen vergeben, die über genealogische Recherchen, Archivrecherchen und internationale Netzwerke potenzielle Erben ausfindig machen. Kommerzielle Erbenermittler recherchieren daneben auch eigeninitiativ in öffentlich zugänglichen Nachlassverfahren (z. B. über amtliche Aufgebotsverfahren) und bieten den ermittelten Erben ihre Dienste gegen ein Erfolgshonorar an, das üblicherweise als Prozentsatz des Nachlasswerts vereinbart wird.
Für die Immobilienpraxis ist die Erbenermittlung relevant, wenn ein Grundstück oder eine Wohnung Teil eines Nachlasses ist, dessen Erben zunächst unbekannt sind: Ohne geklärte Erbfolge kann die Immobilie nicht verkauft, im Grundbuch nicht umgeschrieben und häufig auch nicht ordnungsgemäß instand gehalten werden, was in der Praxis zu länger leerstehenden oder verwahrlosten Objekten führen kann. Erst nach Abschluss der Erbenermittlung und Erteilung eines Erbscheins können die Erben – häufig als Erbengemeinschaft – über die Immobilie verfügen, etwa im Rahmen eines Verkaufs. Makler, die mit Nachlassimmobilien befasst sind, arbeiten daher gelegentlich mit Nachlassgerichten, Nachlasspflegern oder Erbenermittlern zusammen, um die Verkaufsfähigkeit einer Immobilie herzustellen.
Beispiel aus der Praxis
Ein alleinstehender Eigentümer verstirbt ohne Testament, seine Erben sind nicht bekannt. Das Nachlassgericht beauftragt einen Erbenermittler, der über Melde- und Standesamtsrecherchen zwei entfernte Cousinen des Verstorbenen als gesetzliche Erben ermittelt. Erst nachdem diese einen Erbschein beantragt haben, kann die geerbte Eigentumswohnung verkauft werden.
Rechtsgrundlage
Keine eigene gesetzliche Regelung des Berufsbilds. Die Erbenermittlung erfolgt im Rahmen der gerichtlichen Nachlasssachen sowie der erbrechtlichen Vorschriften des BGB zur gesetzlichen Erbfolge und zum Aufgebotsverfahren für unbekannte Erben.