Exposé
Auch: Objektexposé · Verkaufsexposé
Das Exposé ist die zentrale Präsentationsunterlage eines Maklers für ein Verkaufs- oder Vermietungsobjekt. Es fasst die wichtigsten Informationen – Bilder, Lage, Ausstattung, Flächenangaben, Preis und rechtliche Eckdaten – kompakt zusammen und dient als Erstinformation für Interessenten sowie als Entscheidungsgrundlage vor einer Besichtigung.
Ausführliche Erklärung
Ein Exposé enthält typischerweise: aussagekräftige Fotos oder virtuelle Rundgänge, eine Beschreibung von Lage und Umgebung (Infrastruktur, Verkehrsanbindung), Angaben zu Wohn- bzw. Nutzfläche, Grundstücksgröße, Zimmeranzahl und Baujahr, eine Beschreibung der Ausstattung (Heizung, Bodenbeläge, Bäder, besondere Merkmale), den Angebotspreis bzw. die Miethöhe sowie – rechtlich vorgeschrieben – die wesentlichen Kennwerte des Energieausweises. Nach § 87 GEG müssen Verkäufer, Vermieter und beauftragte Immobilienmakler bereits in kommerziellen Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis nennen, sofern dieser zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung vorliegt – bei Wohngebäuden etwa Endenergiekennwert, wesentlichen Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Diese Pflichtangaben werden in der Praxis meist bereits im Exposé mitgeführt.
Das Exposé ist gleichzeitig ein wichtiges Marketinginstrument: Ein professionell gestaltetes, mit hochwertigen Fotos und präzisen, aber nicht irreführenden Angaben versehenes Exposé steigert die Anfragequalität und beschleunigt die Vermarktung. Zugleich gilt es rechtlich als vorvertragliche Information: Unrichtige oder unvollständige Angaben (etwa zu Flächen oder verschwiegenen Mängeln) können Ansprüche wegen Aufklärungspflichtverletzung nach sich ziehen. In der Praxis wird das Exposé häufig erst nach Unterzeichnung eines Maklervertrags (z. B. Alleinauftrag) oder gegen Bestätigung der Provisionspflicht an ernsthafte Interessenten herausgegeben, um den Streuverlust zu begrenzen.
Beispiel aus der Praxis
Für ein Einfamilienhaus erstellt der Makler ein Exposé mit professionellen Fotos, Grundriss, einer Beschreibung der Lage im Wohngebiet sowie den Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Interessenten erhalten das Exposé nach einer kurzen telefonischen Vorqualifizierung per E-Mail, bevor ein Besichtigungstermin vereinbart wird.
Rechtsgrundlage
- § 87 GEG – Pflicht zur Angabe wesentlicher Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Immobilienanzeigen (u. a. durch Makler), die in der Praxis auch das Exposé betrifft, sofern ein Energieausweis vorliegt.