Fassadenverkleidung
Auch: Außenverkleidung · Fassadenbekleidung
Die Fassadenverkleidung ist die äußerste, sichtbare Schicht der Gebäudehülle. Sie schützt die dahinterliegende Wandkonstruktion vor Witterungseinflüssen wie Regen, Frost und UV-Strahlung und bestimmt zugleich maßgeblich das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes.
Ausführliche Erklärung
Fassadenverkleidungen unterscheiden sich stark nach Material, Befestigungsart und bauphysikalischer Funktion. Klassische Varianten sind der mineralische Putz, die Klinker- oder Riemchenverblendung, Holz- und Faserzementverkleidungen sowie Metallpaneele. Bautechnisch wird grundsätzlich zwischen direkt auf die Wand aufgebrachten Systemen (z. B. Putz, Wärmedämmverbundsystem WDVS) und der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) unterschieden, bei der zwischen Verkleidung und Dämmebene ein Luftspalt für Hinterlüftung und Feuchtigkeitsabtransport verbleibt.
Für Makler und Eigentümer ist die Fassadenverkleidung aus mehreren Gründen relevant: Sie beeinflusst den optischen Ersteindruck und damit die Vermarktbarkeit einer Immobilie, sie ist Teil der energetischen Gebäudehülle (bei gedämmten Systemen mitentscheidend für den U-Wert der Außenwand) und ihr Erhaltungszustand ist ein häufiger Punkt bei der Objektbesichtigung – Risse im Putz, gelöste Verklebungen oder korrodierte Metallelemente deuten auf Sanierungsbedarf hin. Bei denkmalgeschützten Gebäuden unterliegt die Art der Fassadenverkleidung häufig zusätzlichen Auflagen der Denkmalschutzbehörde, bei Neubauten oder Umbauten in bestimmten Gebieten kann eine kommunale Gestaltungssatzung Material und Farbgebung vorschreiben.
Bei der Sanierung bestehender Fassadenverkleidungen ist zudem zu prüfen, ob energetische Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen, sobald größere zusammenhängende Flächen erneuert werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger plant für ein neues Mehrfamilienhaus eine vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Faserzementplatten. Der Käufer einer Musterwohnung achtet bei der Besichtigung besonders auf Verarbeitung und Fugenbild der Verkleidung, da spätere Undichtigkeiten an den Anschlüssen zu Feuchtigkeitsschäden an der dahinterliegenden Dämmung führen könnten.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige bundesgesetzliche Regelung. Materialwahl und Ausführung können durch örtliche Gestaltungssatzungen, denkmalschutzrechtliche Auflagen sowie – bei größeren Sanierungsflächen – durch die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beeinflusst werden.