FATF

Auch: Financial Action Task Force · GAFI

Die Financial Action Task Force (FATF), auf Französisch auch GAFI genannt, ist eine 1989 von den G7-Staaten gegründete zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Paris. Sie selbst erlässt kein unmittelbar geltendes Recht, sondern formuliert Empfehlungen, die weltweit als maßgeblicher Standard für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung gelten und die Grundlage für EU-Recht (Geldwäscherichtlinien) und das deutsche GwG bilden.

Ausführliche Erklärung

Für den einzelnen Makler hat die FATF keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, ist aber der "Ursprung" der Regeln, denen er in der Praxis folgt:

  • Die 40 FATF-Empfehlungen bilden das international anerkannte Grundgerüst der Geldwäscheprävention: risikobasierter Ansatz, Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Transparenz wirtschaftlich Berechtigter, Verdachtsmeldewesen. Die EU-Geldwäscherichtlinien und in der Folge das deutsche GwG setzen diese Empfehlungen im Kern um.
  • Einbeziehung von Immobilienmaklern als "Designated Non-Financial Businesses and Professions" (DNFBP) geht ursprünglich auf FATF-Empfehlungen zurück, die den Immobiliensektor als besonders geldwäscheanfällig einstufen – Immobilien eignen sich gut zur Verschleierung großer Vermögenswerte.
  • Länderbewertungen (Mutual Evaluations): Die FATF bewertet regelmäßig, wie konsequent einzelne Staaten – auch Deutschland – ihre Empfehlungen umsetzen. Kritik der FATF an Deutschlands Geldwäscheprävention im Immobiliensektor (u. a. in der Länderprüfung 2022) war ein wesentlicher Treiber für die Verschärfung der GwG-Pflichten für Makler und das seit 2023 geltende Bargeldverbot bei Immobilienkäufen.
  • "Graue" und "schwarze" Listen: Die FATF veröffentlicht Listen von Staaten mit strategischen Mängeln in der Geldwäscheprävention. Geschäfte mit Bezug zu diesen Staaten (z. B. Käufer mit Wohnsitz oder Vermögensherkunft dort) gelten automatisch als höheres Risiko und lösen verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG aus.

Für die Maklerpraxis relevant ist vor allem der letzte Punkt: Bei Geschäftspartnern mit Bezug zu einem von der FATF als hochriskant eingestuften Staat ("High-Risk Third Countries") ist der Makler nach dem GwG zur verstärkten Sorgfaltsprüfung verpflichtet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer mit Wohnsitz in einem von der FATF als Hochrisikostaat gelisteten Land möchte eine Immobilie in Deutschland erwerben. Der Makler muss aufgrund dieses Länderbezugs automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden, etwa eine besonders gründliche Prüfung der Herkunft der Kaufmittel.

Rechtsgrundlage

Keine unmittelbare Rechtsgrundlage in Deutschland – die FATF ist keine Rechtsetzungsinstanz, ihre Empfehlungen wirken über die EU-Geldwäscherichtlinien und das nationale Geldwäschegesetz (GwG) mittelbar.

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