Hoheitliches Risiko
Auch: Sovereign Risk · staatliches Interventionsrisiko
Das hoheitliche Risiko beschreibt im Rahmen der Länderrisikobewertung die Gefahr, dass ein Staat durch eigene hoheitliche (also staatliche) Maßnahmen – etwa Sanktionen, Embargos, Kapitalverkehrskontrollen oder Enteignungen – die ordnungsgemäße Durchführung eines Geschäfts verhindert oder erschwert. In der geldwäscherechtlichen Risikoanalyse fließt es als Teil der geografischen Risikofaktoren ein.
Ausführliche Erklärung
Bei grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften – etwa wenn Käufer, Verkäufer oder wirtschaftlich Berechtigte ihren Sitz im Ausland haben oder Kaufpreise aus dem Ausland überwiesen werden – müssen Immobilienmakler im Rahmen ihrer Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz (GwG) auch länderbezogene Risiken berücksichtigen. Neben wirtschaftlichen Risiken (z. B. Zahlungsfähigkeit, Wechselkursschwankungen) zählt hierzu das hoheitliche Risiko: die Möglichkeit, dass ein Staat selbst durch eigene Hoheitsakte in eine Transaktion eingreift – etwa durch neu verhängte Sanktionen oder Embargos, durch Beschränkungen des Kapitalverkehrs, durch Enteignung oder durch die Nichtanerkennung ausländischer Eigentumsrechte. Solche Maßnahmen können unabhängig von der Bonität der beteiligten Personen dazu führen, dass eine Zahlung nicht ankommt, ein Vertrag nicht erfüllt werden kann oder Vermögenswerte eingefroren werden.
In der GwG-Risikoanalyse ist das hoheitliche Risiko eng mit den in Anlage 2 GwG genannten geografischen Risikofaktoren verknüpft: Länder, die von glaubwürdigen Quellen als Staaten mit hoher Korruption, mit von der EU oder UN verhängten Sanktionen oder Embargos belegt, oder als Unterstützer terroristischer Aktivitäten eingestuft werden, gelten als Anhaltspunkt für ein erhöhtes Risiko und lösen verstärkte Sorgfaltspflichten aus. Für Makler ist dieser Risikofaktor besonders bei Käufern oder Mittelherkünften aus Staaten relevant, die aktuell EU- oder UN-Sanktionen unterliegen oder in denen politische Instabilität abrupte hoheitliche Eingriffe wahrscheinlich macht.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler prüft den Kauf einer Gewerbeimmobilie durch eine Gesellschaft, deren Kapital überwiegend aus einem Staat stammt, gegen den kurz zuvor neue EU-Sanktionen verhängt wurden. Wegen des damit verbundenen hoheitlichen Risikos stuft der Makler den Fall als erhöhtes Risiko ein und wendet verstärkte Sorgfaltspflichten an, bevor er die Vermittlung fortsetzt.
Rechtsgrundlage
- Anlage 2 GwG – nennt geografische Risikofaktoren (u. a. Sanktionen, Embargos, Korruption in einem Land), die bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen sind und in die Bewertung des hoheitlichen bzw. Länderrisikos einfließen.