Festverglasung
Auch: Festfenster · Fixverglasung
Eine Festverglasung ist ein Fenster- oder Fassadenelement, das dauerhaft fest im Rahmen sitzt und sich nicht öffnen lässt. Sie dient vor allem dem Lichteinfall und der optischen Wirkung, nicht der Belüftung.
Ausführliche Erklärung
Festverglasungen kommen häufig bei großflächigen Fensterfronten, Wintergärten, Treppenhäusern und Oberlichtern zum Einsatz, aber auch als Ergänzung neben Dreh- oder Drehkippflügeln, etwa bei zweiflügeligen Fenstern mit einem festen und einem öffenbaren Element. Für Makler ist die Unterscheidung relevant, weil:
- Festverglasungen kein Lüften ermöglichen – bei Räumen mit ausschließlich fester Verglasung besteht ggf. Nachrüstbedarf (Lüftungskonzept) oder es sind gesonderte Lüftungselemente nötig.
- sie günstiger in Herstellung und Wartung sind als Öffnungsflügel (kein Beschlag, keine Dichtungspflege), was sich in Instandhaltungskosten niederschlägt.
- große Festverglasungen oft mit Sicherheitsglas (ESG/VSG) ausgeführt werden müssen, insbesondere bodentief oder absturzgefährdet – relevant für Bau- und Versicherungsfragen.
- bei der Energieberatung der U-Wert der Verglasung unabhängig von der Öffnungsart bewertet wird und in den Energieausweis einfließt.
In Exposés wird Festverglasung oft im Zusammenhang mit großzügigen Fensterfronten als Vorzugsmerkmal beworben, sollte aber im Beratungsgespräch auf die fehlende Lüftungsmöglichkeit hingewiesen werden.
Beispiel aus der Praxis
Eine Doppelhaushälfte hat im Wohnzimmer eine raumhohe Fensterfront: Links ein Dreh-Kipp-Flügel zum Lüften, rechts eine großflächige Festverglasung für optimalen Lichteinfall und freie Sicht in den Garten.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bauordnungsrechtlich gelten allgemeine Anforderungen an Absturzsicherung (Landesbauordnungen) und Wärmeschutz (GEG) unabhängig von der Öffnungsart.