Feuerungsverordnung
Auch: FeuV · FeuVO · Muster-Feuerungsverordnung · MFeuV
Die Feuerungsverordnung (FeuV bzw. FeuVO) ist eine landesrechtliche Verordnung auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung. Sie legt technische und betriebliche Anforderungen an Feuerstätten, Abgasanlagen (Schornsteine), Verbindungsstücke und Brennstofflagerung fest, damit Feuerungsanlagen brand- und betriebssicher errichtet und betrieben werden.
Ausführliche Erklärung
Anders als etwa das BGB oder das GEG ist die Feuerungsverordnung kein Bundesgesetz, sondern Landesrecht: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Feuerungsverordnung, die sich inhaltlich überwiegend an der von der Bauministerkonferenz erarbeiteten Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) orientiert. Dadurch sind die Regelungen zwischen den Ländern weitgehend, aber nicht vollständig identisch – für die Praxis ist stets die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich.
Geregelt werden insbesondere:
- Anforderungen an die Aufstellung von Feuerstätten (Brandschutzabstände zu brennbaren Bauteilen, Verbrennungsluftversorgung)
- Anforderungen an Abgasanlagen (Schornsteine, Verbindungsstücke) und deren Dimensionierung
- Bedingungen für den Betrieb raumluftabhängiger Feuerstätten in Gebäuden mit Lüftungsanlagen
- Anforderungen an die Lagerung fester, flüssiger und gasförmiger Brennstoffe
Die Feuerungsverordnung ergänzt damit das bundesrechtliche Immissionsschutzrecht (insbesondere die 1. BImSchV, die Emissionsgrenzwerte und Wiederkehrende Prüfungen regelt) um bauordnungsrechtliche, primär brandschutz- und betriebssicherheitsbezogene Vorgaben. Für Makler und Bauträger relevant wird sie vor allem bei Umbauten, Umnutzungen oder dem nachträglichen Einbau von Feuerstätten (z. B. Kamin, Pelletofen), da hierfür die landesrechtlichen Aufstellbedingungen einzuhalten sind und regelmäßig der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beteiligt werden muss.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr möchte in seinem sanierten Einfamilienhaus einen zusätzlichen Kaminofen im Wohnzimmer installieren. Der Schornsteinfeger prüft im Rahmen der Feuerstättenschau, ob die Aufstellung den Vorgaben der Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes entspricht – etwa hinsichtlich Sicherheitsabstand zu Möbeln und Wänden sowie ausreichender Verbrennungsluftzufuhr, insbesondere wenn zugleich eine kontrollierte Wohnungslüftung vorhanden ist.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen der Bundesländer (Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen)
- Feuerungsverordnungen der einzelnen Bundesländer, inhaltlich orientiert an der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) der Bauministerkonferenz
- Ergänzend: 1. BImSchV (Emissionsanforderungen, wiederkehrende Prüfungen)