Schornsteinfegergesetz

Auch: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz · SchfHwG

Als Schornsteinfegergesetz wird umgangssprachlich das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, SchfHwG) bezeichnet. Es regelt bundesweit die Kehrbezirke, die Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie die Pflichten von Eigentümern zur Reinigung und Überprüfung ihrer Feuerungsanlagen.

Ausführliche Erklärung

Das SchfHwG vom 26. November 2008 gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile:

  • Berufsrecht (praxisrelevanter Teil): Es regelt die Einteilung des Bundesgebiets in Kehrbezirke, die Bestellung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sowie deren hoheitliche Aufgaben. Dazu zählen insbesondere die Feuerstättenschau – eine regelmäßige Prüfung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen –, die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden, in denen die durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten mit Fristen festgelegt werden, sowie die Führung des Kehrbuchs zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
  • Versorgung: Der zweite Teil regelt Alters- und Hinterbliebenenversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; dieser Bereich ist für die Immobilienpraxis nicht relevant.

Für Immobilieneigentümer bedeutsam ist vor allem die eigentumsrechtliche Duldungs- und Mitwirkungspflicht: Der Eigentümer muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Zutritt zu Feuerstätten und Abgasanlagen gewähren und die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten fristgerecht durchführen lassen. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde eine Ersatzvornahme veranlassen oder ein Bußgeld verhängen.

Für Vermieter ist zudem relevant, dass die Kosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, sofern die Anlagen der Wärmeversorgung dienen.

Beispiel aus der Praxis

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt bei einem Einfamilienhaus die turnusmäßige Feuerstättenschau durch und stellt fest, dass die Abgasanlage des Kaminofens fristgerecht gereinigt werden muss. Er trägt die Frist in den Feuerstättenbescheid ein; der Eigentümer ist verpflichtet, die Arbeiten fristgerecht ausführen zu lassen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) vom 26. November 2008, zuletzt geändert 2025 – regelt Kehrbezirke, Feuerstättenschau, Kehr- und Überprüfungspflichten sowie die Versorgung der Bezirksschornsteinfeger.

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