Fledermausgaube
Auch: Schwalbenschwanzgaube · Augengaube
Die Fledermausgaube ist eine besondere Bauform der Dachgaube mit geschwungener, wellenförmiger Dachfläche ohne eigenes Fenster mit senkrechten Seitenteilen – das Fenster ist meist bogenförmig in die geschwungene Dachhaut eingelassen. Der Name rührt von der an ausgebreitete Fledermausflügel erinnernden Silhouette.
Ausführliche Erklärung
Aus Maklersicht ist die Fledermausgaube vor allem ein optisches Alleinstellungs- und Denkmalmerkmal:
- Bauform: Anders als Schlepp-, Sattel- oder Walmdachgauben besitzt die Fledermausgaube keine senkrechten Wangen; die Dachfläche selbst wird geschwungen nach oben gezogen und bildet eine augenförmige Öffnung für ein liegendes Fenster.
- Vorkommen: Typisch bei historischen Villen, Landhäusern und Bauernhäusern des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, häufig in denkmalgeschützten Gebäuden.
- Bauaufwand: Die geschwungene Dachhaut erfordert handwerklich aufwendige Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten (individuelle Sparrenkonstruktion, oft in Reet-, Schiefer- oder Ziegeldeckung), was Sanierungs- und Neubaukosten deutlich erhöht.
- Nutzung: Da die Öffnung meist klein und niedrig ist, eignet sich die Fledermausgaube eher für Belichtung als für nutzbaren Stehraum im Dachgeschoss – bei der Wohnflächenberechnung entsprechend zu berücksichtigen.
- Denkmalschutz: Bei geschützten Gebäuden ist die Fledermausgaube häufig ein schützenswertes Gestaltungselement, das bei Sanierungen nicht ohne Genehmigung verändert werden darf.
Beispiel aus der Praxis
Ein denkmalgeschütztes Landhaus aus dem Jahr 1910 besitzt im Reetdach zwei Fledermausgauben, die dem Objekt im Exposé einen besonderen historischen Charakter verleihen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten die jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetze für bauliche Veränderungen.