Gastronomieimmobilie

Auch: Gastroimmobilie · Restaurantimmobilie

Eine Gastronomieimmobilie ist eine Gewerbeimmobilie – meist ein Ladenlokal oder eigenständiges Gebäude –, die baulich und technisch für den Betrieb einer Gaststätte, eines Cafés, einer Bar oder eines Restaurants ausgelegt ist oder entsprechend genutzt wird.

Ausführliche Erklärung

Gastronomieimmobilien unterscheiden sich von anderen Einzelhandels- oder Gewerbeflächen vor allem durch ihre technische Ausstattung: Sie benötigen in der Regel eine leistungsfähige Küchenlüftung und Fettabscheidertechnik, ausreichend dimensionierte Wasser- und Stromanschlüsse, Fettabscheider in der Abwasserleitung sowie oft eine Außenfläche für Terrassenbetrieb. Bei der Standortwahl spielen Passantenfrequenz, Sichtbarkeit und die Möglichkeit zur Außengastronomie eine wichtige Rolle, während bauliche Umbauten (etwa der Einbau einer Gastroküche) häufig eine Nutzungsänderung im baurechtlichen Sinne darstellen und einer entsprechenden Genehmigung bedürfen.

Rechtlich ist für den Betrieb der Gaststätte selbst – anders als für die Immobilie – regelmäßig eine gewerberechtliche Anmeldung nach § 14 GewO erforderlich. Ob für den Ausschank alkoholischer Getränke zusätzlich eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) benötigt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab: Seit der Föderalismusreform 2006 können die Länder vom Gaststättengesetz (GastG) des Bundes abweichendes Recht erlassen, sodass ein Teil der Länder weiterhin eine Erlaubnispflicht mit Zuverlässigkeitsprüfung vorsieht, andere sich mit einer bloßen Anzeige begnügen. Der reine Verkauf zubereiteter Speisen oder alkoholfreier Getränke ist demgegenüber bundesweit ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis möglich. Für Vermieter und Makler ist relevant, dass Gastronomieflächen wegen der hohen Vorinvestitionen des Betreibers (Kücheneinrichtung, Möblierung) häufig mit langfristigen Mietverträgen und Ablöse- bzw. Inventarregelungen beim Betreiberwechsel einhergehen und dass ein bestehender Immissionsschutz (Lärm, Gerüche) gegenüber Nachbarn baurechtlich zu beachten ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Gastronom mietet ein ehemaliges Ladenlokal in der Innenstadt, um dort ein Café mit Außenbewirtschaftung zu eröffnen. Für den Einbau einer professionellen Küche mit Fettabscheider und Dunstabzug ist eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich; ob er für den geplanten Ausschank von Wein und Bier zusätzlich eine gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen muss, richtet sich nach dem im jeweiligen Bundesland geltenden Gaststättenrecht.

Rechtsgrundlage

  • § 14 GewO – Anzeigepflicht für die Aufnahme eines stehenden Gewerbes, einschließlich Gastronomiebetriebe.
  • Gaststättengesetz (GastG) bzw. Landesgaststättengesetze – regeln, ob für den Ausschank alkoholischer Getränke eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist; seit der Föderalismusreform 2006 existiert hierzu uneinheitliches Landesrecht.

Verwandte Begriffe