Gleitender Neuwertfaktor

Auch: Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung

Der gleitende Neuwertfaktor ist ein jährlich neu festgesetzter Umrechnungsfaktor, mit dem bei der gleitenden Neuwertversicherung der unveränderliche gutachterliche "Wert 1914" eines Gebäudes in die aktuelle, den Baupreisen entsprechende Versicherungssumme sowie in den fälligen Jahresbeitrag umgerechnet wird.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der gleitende Neuwertfaktor relevant, um Eigentümern zu erklären, warum sich Versicherungssumme und Beitrag der Wohngebäudeversicherung Jahr für Jahr automatisch ändern, ohne dass eine neue Wertermittlung nötig wird:

  • Ermittlung: Der Faktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht und setzt sich überwiegend aus der Entwicklung des Baupreisindex sowie ergänzend aus dem Tariflohnindex für das Bauhauptgewerbe zusammen.
  • Funktion: Der "Wert 1914" selbst – der gutachterlich ermittelte Neubauwert des Gebäudes bezogen auf das Preisniveau des Jahres 1914 – bleibt als feste Rechengröße unverändert. Erst die Multiplikation mit dem jeweils aktuellen gleitenden Neuwertfaktor ergibt die tatsächliche, dem heutigen Baupreisniveau entsprechende Versicherungssumme.
  • Zweck: Durch die jährliche automatische Anpassung soll verhindert werden, dass die Versicherungssumme im Zeitverlauf hinter der tatsächlichen Preisentwicklung zurückbleibt und es im Schadenfall zu einer Unterversicherung mit anteiliger Leistungskürzung kommt.
  • Praxisrelevanz: Eigentümer sehen die Auswirkung des Faktors an der jährlich leicht steigenden Prämie ihrer Wohngebäudeversicherung; der Makler sollte diesen Mechanismus erläutern können, um Verunsicherung bei Beitragserhöhungen zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses wundert sich über die jährliche Erhöhung seines Wohngebäudeversicherungsbeitrags, obwohl sich am Gebäude nichts verändert hat. Der Makler erklärt, dass dies auf dem gleitenden Neuwertfaktor beruht, der die gestiegenen Baupreise automatisch in die Versicherungssumme und den Beitrag einrechnet, und keine gesonderte Neubewertung des Hauses erforderlich macht.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Der gleitende Neuwertfaktor beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung nach den Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB) und wird jährlich vom GDV veröffentlicht.

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