Gleitender Neuwert
Auch: Gleitender Neuwertfaktor · Neuwert 1914
Der gleitende Neuwert ist der Betrag, den der Wiederaufbau eines Gebäudes in gleicher Art und Güte am Bewertungsstichtag kosten würde. Da Baupreise regelmäßig steigen, wird dieser Wert jährlich anhand eines Baupreisindexes automatisch angepasst ("gleitend"), damit die Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung nicht hinter der tatsächlichen Wiederherstellungskosten zurückbleibt.
Ausführliche Erklärung
Der gleitende Neuwert stammt ursprünglich aus der Wohngebäudeversicherung und dient dort dazu, eine Unterversicherung zu vermeiden: Würde die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss festgeschrieben und nicht angepasst, läge sie nach einigen Jahren steigender Baupreise deutlich unter den tatsächlichen Wiederaufbaukosten – im Schadensfall würde der Versicherer dann nur anteilig regulieren.
Um dies zu verhindern, wird die Versicherungssumme meist nicht in Euro, sondern in Versicherungswert 1914 (einem historischen Rechenwert) ausgedrückt und über einen jährlich vom Statistischen Bundesamt bzw. den Versicherern veröffentlichten Baupreisindex automatisch hochgerechnet. Das Ergebnis dieser laufenden Anpassung ist der gleitende Neuwert, der dem realen Wiederaufbauwert des Gebäudes zum jeweiligen Stichtag entsprechen soll.
Für Makler ist der Begriff vor allem beim Immobilienverkauf relevant:
- Beim Eigentümerwechsel geht die bestehende Wohngebäudeversicherung nach § 95 VVG automatisch auf den Käufer über, sofern sie nicht innerhalb der Fristen gekündigt wird.
- Der gleitende Neuwert ist auch ein Indikator für den ungefähren Neubauwert eines Gebäudes und kann – mit Vorsicht – als Plausibilisierungsgröße bei der Einschätzung von Sanierungs- oder Abrisskosten herangezogen werden.
- Bei stark sanierungsbedürftigen oder sehr alten Gebäuden lohnt sich ein Blick in die bestehende Police, um Diskrepanzen zwischen Versicherungswert und tatsächlichem Marktwert zu erkennen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus wurde 1995 mit einem Versicherungswert 1914 von 15.000 Mark abgeschlossen. Durch die jährliche Anpassung mittels Baupreisindex beträgt der gleitende Neuwert im Jahr 2026 rund 420.000 €, was in etwa den heutigen Kosten für einen vergleichbaren Neubau entspricht.
Rechtsgrundlage
- § 75 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) – Regelung zur Unterversicherung, die der gleitende Neuwert vermeiden soll.
- VGB (Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen) – vertragliche Grundlage der jeweiligen Versicherer, die die Berechnung und Anpassung des gleitenden Neuwerts regelt; keine einheitliche gesetzliche Norm, sondern branchenübliche Vertragsbedingungen.
- § 95 VVG – Übergang der Gebäudeversicherung auf den Erwerber bei Eigentumswechsel.