Grünland
Auch: Wiese · Weideland · Dauergrünland
Grünland ist eine landwirtschaftliche Nutzungsfläche, die dauerhaft mit Gras und Kräutern bewachsen ist und als Weide für Tiere oder zur Gewinnung von Futter (Heu, Silage) dient – im Unterschied zu Ackerland, das regelmäßig umgebrochen und mit wechselnden Kulturen bestellt wird.
Ausführliche Erklärung
Grünland ist neben Ackerland die zweite große Nutzungsart landwirtschaftlicher Flächen. Es entsteht meist auf Standorten, die für den Ackerbau weniger geeignet sind (z. B. feuchte Auen, Hanglagen, steinige oder nährstoffarme Böden) oder aus Gründen des Boden- und Wasserschutzes dauerhaft nicht umgebrochen werden sollen. Man unterscheidet unter anderem:
- Wiesen: werden regelmäßig gemäht und liefern Grundfutter (Heu, Silage) für die Tierhaltung.
- Weiden: werden direkt durch Weidevieh (Rinder, Schafe, Pferde) abgegrast.
- Streuobstwiesen und extensiv genutztes Grünland: oft ökologisch besonders wertvoll und teils naturschutzrechtlich geschützt.
Für die Immobilien- und Grundstückspraxis ist Grünland vor allem relevant bei:
- Bauplanungsrecht: Grünlandflächen liegen planungsrechtlich in aller Regel im Außenbereich; Bauvorhaben sind dort nur zulässig, wenn sie privilegiert sind (etwa als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs) oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
- Bodenrichtwerten und Wertermittlung: Grünland wird in Bodenrichtwertkarten regelmäßig als eigene Nutzungsart neben Ackerland ausgewiesen und in der Regel deutlich niedriger bewertet als Bauland.
- Umbruchverbote und Dauergrünlanderhaltung: Aus Gründen des Klima- und Bodenschutzes bestehen für "Dauergrünland" in Teilen des Agrarrechts Genehmigungs- oder Anzeigepflichten beim Umbruch in Ackerland; die konkreten Regelungen und Grenzwerte sind in der Praxis regional unterschiedlich ausgestaltet.
- Pacht und Bewirtschaftung: Grünland wird häufig langfristig verpachtet, etwa an Milchvieh- oder Mutterkuhbetriebe.
Beispiel aus der Praxis
Ein Landwirt bewirtschaftet neben Ackerflächen auch mehrere Hektar Grünland entlang eines Bachlaufs, die er zweimal jährlich mäht und als Silage für seine Rinderherde verwendet. Ein Bauträger, der auf einer angrenzenden Grünlandfläche Wohnbebauung plant, benötigt hierfür zunächst eine Änderung der Bauleitplanung, da die Fläche baurechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist.
Rechtsgrundlage
- § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich; Grünlandflächen sind planungsrechtlich regelmäßig dem Außenbereich zugeordnet, Bebauung ist nur unter den dort genannten engen Voraussetzungen zulässig.
- Ergänzend gelten je nach Bundesland Regelungen zum Schutz von Dauergrünland im Agrar- und Naturschutzrecht.