Grünlandzahl
Auch: GZ
Die Grünlandzahl (GZ) ist eine im Rahmen der amtlichen Bodenschätzung ermittelte Kennzahl, die angibt, wie ertragsfähig eine Grünlandfläche (Wiese, Weide) im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Bestwert ist. Sie ist das Pendant zur Ackerzahl für Ackerland.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die land- oder forstwirtschaftliche Flächen oder Höfe vermitteln, ist die Grünlandzahl eine wichtige Kenngröße zur Einordnung der Flächenqualität:
- Skala: Die Grünlandzahl bewegt sich wie die Ackerzahl auf einer Skala von 1 bis 100, wobei 100 die beste erreichbare Ertragsfähigkeit darstellt (in Deutschland real meist im Bereich zwischen etwa 20 und 85).
- Ermittlung: Grundlage ist die amtliche Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz, bei der Bodenart, Zustandsstufe, Klima- und Wasserverhältnisse sowie die landwirtschaftliche Nutzbarkeit bewertet werden. Für Grünland fließen zusätzlich Kriterien wie Wasserhaushalt, Nutzungsart (Wiese/Weide/Hutung) und Geländeform ein.
- Verwendung: Die Grünlandzahl bildet zusammen mit der Ackerzahl die Basis für den sogenannten Ertragsmesszahl (EMZ), die wiederum in die Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe, in Pachtpreisverhandlungen, Flurbereinigungsverfahren und in steuerliche Bewertungen (Einheitswert, Grundsteuer A) einfließt.
- Praxisrelevanz: Beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ist die Grünlandzahl ein objektiver Vergleichsmaßstab zwischen unterschiedlichen Flächen und wird oft in Kaufverträgen und Exposés für Agrarimmobilien angegeben. Sie kann außerdem im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes bei der Prüfung angemessener Kaufpreise herangezogen werden.
- Die Werte werden in den amtlichen Bodenschätzungskarten und im Liegenschaftskataster dokumentiert und können bei den zuständigen Finanzämtern bzw. Katasterämtern erfragt werden.
Beispiel aus der Praxis
Eine Weidefläche in einer klimatisch begünstigten Region mit guter Wasserversorgung erhält eine Grünlandzahl von 65, während eine vergleichbare Fläche in trockener, hängiger Lage nur eine Grünlandzahl von 35 erreicht. Bei der Verpachtung oder dem Verkauf lässt sich anhand dieser Zahl die unterschiedliche Ertragsfähigkeit objektiv begründen.
Rechtsgrundlage
Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) – regelt die amtliche Bodenschätzung, aus der Acker- und Grünlandzahlen ermittelt werden; die Ergebnisse dienen unter anderem der Einheitsbewertung und der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen.