Bodenschätzung

Auch: Bonitierung · Bonitur · Reichsbodenschätzung

Die Bodenschätzung ist ein flächendeckendes, amtliches Verfahren zur Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden in Deutschland. Sie liefert je Flurstück eine Bodenzahl bzw. Ackerzahl, die als Grundlage für Grundsteuer, Bodenbewertung und Pachtpreise dient.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die landwirtschaftliche Flächen vermitteln, ist die Bodenschätzung eine zentrale Wertermittlungsgrundlage, da sie objektive, deutschlandweit einheitliche Bonitätsangaben liefert.

Systematik:

  • Grundlage ist historisch die Reichsbodenschätzung von 1934/1935, die bis heute – ergänzt durch spätere Nachschätzungen – die Basis der Bodenklassifizierung bildet.
  • Bewertet werden Bodenart (z. B. Sand, Lehm, Ton), Bodenzustandsstufe (Entstehung, Zusammensetzung) sowie bei Ackerland zusätzlich das Klima und die Wasserverhältnisse.
  • Aus diesen Faktoren wird die Bodenzahl (bzw. Ackerzahl oder Grünlandzahl) ermittelt, eine Kennziffer zwischen 0 und 100, die die relative Ertragsfähigkeit im Vergleich zum besten deutschen Boden (Bodenzahl 100, sog. Ur-Musterstück in der Magdeburger Börde) angibt.
  • Multipliziert mit der Fläche des Flurstücks ergibt sich die Ertragsmesszahl (EMZ) – eine zentrale Kennzahl für die Verkehrswertermittlung von Acker- und Grünland sowie für die Bemessung von Pachtzinsen.
  • Zuständig für die Durchführung und Fortführung der Bodenschätzung sind die Finanzverwaltungen der Länder (Bodenschätzungsstellen der Finanzämter) in Zusammenarbeit mit den Katasterämtern.

Für die Maklerpraxis relevant: Die Bodenzahl/Ackerzahl ist in Kaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen häufig als Referenzgröße angegeben und beeinflusst maßgeblich den erzielbaren Kaufpreis pro Hektar – deutlich mehr als bei reinen Bauflächen, wo die Bodenschätzung keine Rolle spielt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ackergrundstück wird mit einer Bodenzahl von 65 geschätzt. Bei 5 Hektar Fläche ergibt sich eine Ertragsmesszahl von 325.000 (65 × 5.000 Ar-Einheiten, vereinfacht dargestellt). Diese Kennzahl dient dem Makler als Vergleichsmaßstab gegenüber anderen landwirtschaftlichen Flächen in der Region.

Rechtsgrundlage

  • Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) – gesetzliche Grundlage für Durchführung, Fortführung und Verwendung der Bodenschätzung in Deutschland.
  • Bewertungsgesetz (§§ 232 ff. BewG, insb. § 237 BewG i. V. m. § 9 BodSchätzG) – Nutzung der Bodenschätzungsergebnisse (Ertragsmesszahl) für die steuerliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung (die frühere Regelung in § 40 BewG a. F. ist seit der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 weggefallen).

Verwandte Begriffe