Grünordnungsplan
Auch: GOP
Der Grünordnungsplan (GOP) ist ein informeller, dem Bebauungsplan zugeordneter Fachplan, der die naturschutzfachlichen und gestalterischen Grün- und Freiraumbelange eines Baugebiets aufbereitet – insbesondere Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Ausführliche Erklärung
Der Grünordnungsplan ist die kleinräumige Umsetzung des Landschaftsplans auf Ebene eines konkreten Bebauungsplangebiets. Er ist – anders als der Bebauungsplan selbst – kein förmlich festgesetztes Rechtsinstrument, sondern eine fachliche Planungsgrundlage, deren Inhalte über die Abwägung in die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans einfließen (v. a. Grün-, Pflanz- und Ausgleichsflächenfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 BauGB).
Für die Praxis relevant:
- Inhalt: Der GOP erfasst Bestand und Bewertung von Natur und Landschaft im Plangebiet, formuliert Ziele für Grünflächen, Bepflanzung, Biotopvernetzung und Artenschutz und schlägt konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffsregelung nach §§ 14 ff. BNatSchG vor.
- Rechtliche Wirkung: Der Grünordnungsplan selbst entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Bauherren; bindend werden seine Inhalte erst, wenn sie als Festsetzungen (z. B. Pflanzgebote, private Grünflächen, Ausgleichsflächen) in den Bebauungsplan übernommen werden.
- Kostenrelevanz: Die im GOP entwickelten Ausgleichsmaßnahmen führen häufig zu Kostenbeiträgen der Bauherren im städtebaulichen Vertrag oder zu Belastungen einzelner Grundstücke mit Pflanz- oder Erhaltungsgeboten.
- Zusammenspiel mit Umweltbericht: In vielen Bebauungsplanverfahren fließen die Ergebnisse des Grünordnungsplans direkt in den nach § 2a BauGB erforderlichen Umweltbericht ein.
- Praxisrelevanz für Makler: Für Käufer und Bauherren wichtig ist, ob auf ihrem Grundstück durch den Grünordnungsplan vermittelte Festsetzungen bestehen (z. B. Pflicht zur Pflanzung bestimmter Bäume, Erhalt von Gehölzen, Beschränkung versiegelbarer Flächen) – diese schränken die Gestaltungsfreiheit bei Bau und Gartennutzung ein.
Beispiel aus der Praxis
Für ein neues Wohngebiet erstellt ein Landschaftsarchitekt im Auftrag der Gemeinde einen Grünordnungsplan, der den Erhalt eines alten Baumbestands, die Anlage einer Streuobstwiese als Ausgleichsfläche und Pflanzgebote für private Vorgärten vorsieht. Der Bebauungsplan übernimmt diese Vorschläge als textliche Festsetzungen, sodass Bauherren beim Hausbau bestimmte Bäume erhalten und Vorgartenflächen begrünen müssen.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 BauGB – Ermöglicht die Übernahme grünordnerischer Inhalte als Festsetzungen im Bebauungsplan.
- §§ 14 ff. BNatSchG – Eingriffsregelung, die durch den Grünordnungsplan fachlich vorbereitet wird.
- Landesnaturschutzgesetze – regeln ergänzend Verfahren und Anforderungen an die Grünordnungsplanung.