Grundstücksfläche
Auch: Grundstücksgröße · Flurstücksfläche
Die Grundstücksfläche ist die amtlich vermessene Fläche eines Grundstücks (Flurstücks), wie sie im Liegenschaftskataster geführt und im Grundbuch ausgewiesen wird. Sie bildet die Bezugsgröße für Wertermittlung, Bodenrichtwertanwendung sowie für planungsrechtliche Maßzahlen wie die Grundflächenzahl.
Ausführliche Erklärung
Jedes Grundstück ist als Flurstück im amtlichen Liegenschaftskataster (ALKIS) erfasst, das seine Lage, Grenzen und Fläche verbindlich dokumentiert; diese Angaben werden ins Grundbuch übernommen. Die Grundstücksfläche ist Ausgangspunkt für zahlreiche wertermittlungs- und planungsrechtliche Berechnungen: Der Bodenrichtwert wird üblicherweise als Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben, und die zulässige Bebauung eines Grundstücks bemisst sich unter anderem an der Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 BauNVO, die das zulässige Verhältnis zwischen der bebaubaren Grundfläche und der Grundstücksfläche festlegt.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Grundstücksfläche ist nicht identisch mit der bebaubaren Fläche (diese ergibt sich erst aus GRZ, Abstandsflächen und Bebauungsplanfestsetzungen) und auch nicht mit der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes darauf. Bei der Vermarktung sind Abweichungen zwischen der im Grundbuch/Kataster ausgewiesenen und einer im Exposé angegebenen Fläche zu vermeiden, da Makler und Verkäufer für falsche Flächenangaben haften können. Bei unklaren oder alten Vermessungen (insbesondere bei historischen Teilungen) empfiehlt sich vor dem Verkauf ein Abgleich mit dem aktuellen Katasterauszug, ggf. eine Grenzfeststellung durch einen Vermessungsingenieur.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück mit 600 m² Grundstücksfläche liegt in einem allgemeinen Wohngebiet mit einer im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4. Damit dürfen maximal 240 m² der Grundstücksfläche durch das Gebäude einschließlich Nebenanlagen wie Garagen und Terrassen überbaut werden.
Rechtsgrundlage
- § 19 BauNVO – Regelt die Grundflächenzahl (GRZ) als Verhältnis der zulässigen Grundfläche baulicher Anlagen zur Grundstücksfläche.