Hagelschaden
Auch: Hagelschäden am Gebäude
Ein Hagelschaden entsteht, wenn Hagelkörner Bauteile eines Gebäudes wie Dach, Fassade, Rollläden oder Fensterscheiben beschädigen. Er zählt zusammen mit Sturmschäden zu den klassischen Elementargefahren der Wohngebäudeversicherung.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist relevant, wie Hagelschäden versicherungstechnisch eingeordnet und bewertet werden:
- Versicherungsschutz: Hagelschäden sind regelmäßig über den Baustein Sturm/Hagel der Wohngebäudeversicherung gedeckt – dieser Baustein setzt üblicherweise keine bestimmte Windstärke voraus (anders als bei reinen Sturmschäden, die meist erst ab Windstärke 8 als versichertes Ereignis gelten); Hagel als solches ist unabhängig von der Windstärke mitversichert.
- Typische Schadensbilder: Beschädigte oder zersprungene Dachziegel, Beulen in Metalldächern und Dachrinnen, beschädigte Photovoltaikanlagen, zerstörte Fensterscheiben und Wintergartenverglasungen, beschädigte Rollläden und Fassadenverkleidungen.
- Zunehmende Häufigkeit: Durch den Klimawandel nehmen Starkwetterereignisse mit großkörnigem Hagel in Deutschland zu (z. B. Unwetter mit Hagelschlag in Süddeutschland), was zu steigenden Schadensummen bei Versicherern und teilweise zu höheren Prämien oder differenzierten Regionalzuschlägen führt.
- Photovoltaikanlagen: Bei Gebäuden mit Solar- oder Photovoltaikanlagen ist zu prüfen, ob diese über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaik-Versicherung gegen Hagelschäden abgesichert sind, da Hagel eine der Hauptschadenursachen für PV-Module ist.
- Praxisrelevanz beim Verkauf: Bei der Objektbesichtigung sollte auf sichtbare Hagelschäden an Dach und Fassade geachtet werden, da diese auf Instandhaltungsstau oder ungemeldete Vorschäden hindeuten können, die offenbarungspflichtig sind.
Beispiel aus der Praxis
Nach einem schweren Unwetter mit golfballgroßen Hagelkörnern werden zahlreiche Dachziegel eines Einfamilienhauses beschädigt, zudem splittert eine große Fensterscheibe. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt über den Sturm/Hagel-Baustein die Reparaturkosten für das Dach, während die Glasscheibe über die zusätzlich abgeschlossene Glasversicherung reguliert wird.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Maßgeblich sind die VGB (Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung), die den Sturm/Hagel-Baustein und dessen Deckungsumfang definieren.