Hallenbad
Auch: Schwimmhalle · Indoor-Schwimmbad
Ein Hallenbad ist eine überdachte Schwimmbadanlage, die unabhängig von Witterung und Jahreszeit ganzjährig genutzt werden kann und entweder als kommunale Freizeiteinrichtung, als Teil einer Hotel- oder Wellnessimmobilie oder als private Anlage betrieben wird.
Ausführliche Erklärung
Im Immobilienkontext ist zwischen öffentlichen und privaten Hallenbädern zu unterscheiden. Kommunale Hallenbäder sind klassische Sozial- und Freizeitimmobilien, deren Betrieb meist defizitär ist und die von Kommunen oder kommunalen Eigenbetrieben zur Daseinsvorsorge unterhalten werden; Investitionsentscheidungen (Sanierung, Schließung, Verkauf) sind daher regelmäßig politisch geprägt. Private Hallenbäder finden sich häufig als Zusatzausstattung in Hotel-, Wellness- oder Reha-Immobilien, wo sie als werterhöhendes Ausstattungsmerkmal und Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb dienen.
Bautechnisch stellen Hallenbäder besondere Anforderungen an Statik, Bauphysik und Haustechnik: Große, stützenfreie Hallenkonstruktionen, eine leistungsfähige Lüftungs- und Entfeuchtungstechnik zur Vermeidung von Bauschäden durch die hohe Luftfeuchtigkeit sowie aufwendige Wasseraufbereitungsanlagen führen zu hohen Bau- und Betriebskosten. Bei der Wertermittlung von Objekten mit Hallenbad ist daher neben dem reinen Flächenwert stets der laufende Instandhaltungs- und Energieaufwand zu berücksichtigen, der bei privaten Zusatzanlagen (z. B. im Einfamilienhaus) den Verkehrswert nicht immer im gleichen Maß steigert, wie es die Investitionskosten vermuten lassen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Wellnesshotel wirbt mit einem großzügigen Hallenbad als zentralem Ausstattungsmerkmal. Bei der Bewertung des Hotels berücksichtigt der Gutachter neben dem Bauwert des Beckens auch die hohen laufenden Kosten für Wasseraufbereitung, Beheizung und Entfeuchtung der Halle.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige immobilienrechtliche Spezialregelung; bau- und betriebsrechtliche Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen sowie hygiene- und badewasserrechtlichen Vorschriften für öffentlich zugängliche Bäder.