Immissionsschutzmessung
Auch: Abgaswegprüfung · Emissionsmessung Feuerungsanlage
Die Immissionsschutzmessung ist die regelmäßige messtechnische Überprüfung einer Feuerungsanlage (Heizkessel, Kaminofen, Gastherme) auf Einhaltung der zulässigen Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub sowie auf ausreichenden Wirkungsgrad. Sie wird vom Schornsteinfeger im Rahmen der wiederkehrenden Überwachung nach der 1. BImSchV durchgeführt und dient dem Immissionsschutz und der Betriebssicherheit.
Ausführliche Erklärung
Rechtsgrundlage der Immissionsschutzmessung ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Betreiber von Feuerungsanlagen ab einer bestimmten Nennwärmeleistung müssen die Einhaltung der Emissionsanforderungen in regelmäßigen Abständen (üblicherweise alle ein bis zwei Jahre, abhängig vom Brennstoff und der Anlagenart) messtechnisch überprüfen lassen.
Bei der Messung werden insbesondere erfasst:
- Kohlenmonoxidgehalt (CO) und bei Festbrennstoffanlagen der Staubgehalt der Abgase,
- der Abgasverlust als Indikator für die Effizienz der Anlage.
Die Messung erfolgt durch den Schornsteinfeger mit geeichten Messgeräten; über das Ergebnis wird ein Messprotokoll erstellt. Werden Grenzwerte überschritten, kann die zuständige Behörde eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und im Wiederholungsfall Nutzungseinschränkungen oder eine Stilllegung der Anlage anordnen.
Von der Immissionsschutzmessung zu unterscheiden sind die reine Kehrung/Reinigung des Schornsteins sowie die Feuerstättenschau, bei der die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage insgesamt begutachtet wird – alle drei Tätigkeiten werden meist im selben Termin durchgeführt, sind aber rechtlich eigenständige Prüfungen.
Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten mit Einzelfeuerstätten (insbesondere Kaminöfen und älteren Heizkesseln) lohnt sich der Hinweis auf lückenlos dokumentierte Immissionsschutzmessungen – fehlende Nachweise können beim Verkauf zu Nachfragen führen und deuten mitunter auf einen erhöhten Modernisierungsbedarf der Heizungsanlage hin. Die Kosten der Messung sind als Teil der Schornsteinfegerleistungen umlagefähige Betriebskosten.
Beispiel aus der Praxis
Für die Gasheizung eines Einfamilienhauses führt der zuständige Schornsteinfeger alle zwei Jahre eine Immissionsschutzmessung durch, bei der Kohlenmonoxidgehalt und Abgasverlust gemessen werden. Das Messprotokoll bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte; die Kosten von rund 45 Euro werden zusammen mit der Kehrgebühr in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
Rechtsgrundlage
- 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) – Regelt die wiederkehrende messtechnische Überwachung von Feuerungsanlagen einschließlich der zulässigen Emissionsgrenzwerte.
- BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) – Ermächtigungsgrundlage der 1. BImSchV; Grundgesetz des deutschen Immissionsschutzrechts.