Immobilienkaufmann/-frau

Auch: Kaufmann für Immobilien · Kauffrau für Immobilien · Kaufleute für Immobilien

Immobilienkaufmann bzw. Immobilienkauffrau ist ein anerkannter dreijähriger dualer Ausbildungsberuf in Deutschland. Auszubildende lernen kaufmännische Tätigkeiten rund um den An- und Verkauf, die Vermietung sowie die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und schließen mit einer IHK-Prüfung ab.

Ausführliche Erklärung

Der Beruf ist nach § 4 BBiG durch eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung geregelt und wird dual vermittelt: praktische Ausbildung im Betrieb (Maklerunternehmen, Hausverwaltung, Wohnungsunternehmen, Bauträger) kombiniert mit Berufsschulunterricht. Die Regelausbildungsdauer beträgt drei Jahre, kann bei guten Leistungen oder einschlägiger Vorbildung (z. B. Abitur, verwandte Ausbildung) verkürzt werden.

Ausbildungsinhalte umfassen unter anderem:

  • Vermarktung von Immobilien: Objektaufnahme, Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Vertragsanbahnung,
  • kaufmännische Grundlagen: Buchführung, Kalkulation, Steuern, Marketing,
  • Grundlagen der Immobilienbewertung und Finanzierung,
  • Verwaltung: Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung, WEG-Verwaltung, Mietrecht in Grundzügen,
  • rechtliche Grundlagen: Maklerrecht, Grundbuchwesen, Vertragsrecht.

Die Abschlussprüfung wird vor der zuständigen IHK abgelegt und ist bundesweit anerkannt. Für Maklerbüros ist die Ausbildung ein zentraler Baustein der Nachwuchsgewinnung: Ausgebildete Immobilienkaufleute bringen fundiertes kaufmännisches und rechtliches Grundwissen mit und können nach der Ausbildung direkt in der Vermittlung, Verwaltung oder im Backoffice eingesetzt werden.

Praxisrelevanz für Makler:

  • Der Abschluss ersetzt nicht die Erlaubnis nach § 34c GewO – wer selbstständig als Makler tätig werden will, benötigt zusätzlich die gewerberechtliche Erlaubnis, unabhängig von der kaufmännischen Ausbildung.
  • Er kann aber als Sachkundenachweis im Sinne der landesrechtlichen Regelungen zur Sachkundeprüfung anerkannt werden bzw. von der Prüfungspflicht (teilweise) befreien, je nach Bundesland und aktueller Rechtslage.
  • Der Abschluss ist die klassische Basis für die spätere Aufstiegsfortbildung zum Immobilienfachwirt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Schulabgänger mit Realschulabschluss beginnt eine dreijährige duale Ausbildung zum Immobilienkaufmann in einem mittelständischen Maklerbüro. Nach bestandener IHK-Abschlussprüfung übernimmt er zunächst die Betreuung von Mietobjekten und plant, sich später selbstständig zu machen – wofür er zusätzlich die Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen muss.

Rechtsgrundlage

  • §§ 4, 5 BBiG – Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen.
  • Ausbildungsordnung „Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau" – Festlegung von Ausbildungsinhalten, -dauer und Prüfungsanforderungen.

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