Immobilienverband Deutschland

Auch: IVD · Immobilienverband IVD

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist der mitgliederstärkste Berufsverband der deutschen Immobilienwirtschaft. Er vertritt die Interessen von Maklern, Verwaltern, Sachverständigen und Bauträgern gegenüber Politik und Öffentlichkeit und setzt über einen eigenen Berufskodex Qualitätsstandards für seine Mitglieder.

Ausführliche Erklärung

Der IVD entstand 2004 durch den Zusammenschluss mehrerer regionaler Maklerverbände und ist heute in Regionalverbände (z. B. IVD Nord, IVD Süd, IVD Mitte, IVD West) gegliedert, die bundesweit unter dem Dachverband IVD Bundesverband e. V. organisiert sind:

  • Mitgliedschaft und Qualitätsanspruch: Anders als die gesetzliche Erlaubnis nach § 34c GewO ist die IVD-Mitgliedschaft freiwillig, setzt aber die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen voraus (u. a. Nachweis der Zuverlässigkeit, teils Sachkundenachweis, Selbstverpflichtung auf den Berufskodex). Mitglieder dürfen das IVD-Logo führen, was am Markt als Qualitätssignal wahrgenommen wird.
  • Berufskodex: Der IVD-Berufskodex enthält Verhaltensregeln zu Interessenwahrung, Transparenz, Vermeidung von Interessenkollisionen und fairer Kundenberatung – bei Verstößen drohen vereinsrechtliche Konsequenzen bis zum Ausschluss.
  • Aufgaben: Politische Interessenvertretung (z. B. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben wie Mietrecht, Bestellerprinzip, Maklerrecht), Marktforschung und Preisstatistiken (z. B. IVD-Preisspiegel für regionale Immobilienpreise), Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Rechtsberatung für Mitglieder.
  • IVD-Preisspiegel: Eine der bekanntesten Publikationen des Verbands, die jährlich regionale Kauf- und Mietpreisdaten veröffentlicht und häufig als Referenz bei Wertermittlungen herangezogen wird.
  • Abgrenzung zu anderen Verbänden: Neben dem IVD existieren weitere, kleinere Berufsorganisationen (z. B. BVFI, VDM); der IVD gilt jedoch traditionell als der einflussreichste und mitgliederstärkste Verband der Branche.
  • Praxisrelevanz für Makler: Eine IVD-Mitgliedschaft kann bei der Kundenakquise als Vertrauens- und Qualitätsmerkmal genutzt werden und bietet Zugang zu Netzwerken für Gemeinschaftsgeschäfte sowie zu Fortbildungsangeboten zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler tritt dem IVD Süd bei, verpflichtet sich auf den Berufskodex und darf fortan das IVD-Signet in seiner Kundenkommunikation führen. Bei der Wertermittlung eines Objekts nutzt er den aktuellen IVD-Preisspiegel als eine von mehreren Vergleichsgrundlagen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; der IVD ist ein eingetragener Verein (e. V.) nach den §§ 21 ff. BGB (Vereinsrecht), dessen interne Regeln (Satzung, Berufskodex) auf Vereinsautonomie beruhen.

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