Käuferkartei
Auch: Interessentenkartei · Kaufinteressentendatenbank
Die Käuferkartei ist die systematische Erfassung vorgemerkter Kaufinteressenten samt ihrer Such- und Ankaufsprofile durch den Makler. Sie ermöglicht es, neue oder diskrete Exklusivobjekte gezielt passenden Interessenten anzubieten, bevor oder ohne dass eine öffentliche Vermarktung erfolgt.
Ausführliche Erklärung
Eine gepflegte Käuferkartei ist ein zentrales Werkzeug erfolgreicher Maklerarbeit, weil sie die Zeitspanne zwischen Auftragserteilung und Verkauf erheblich verkürzen kann:
- Aufbau: Interessenten hinterlassen bei der Objektsuche oder Erstberatung ihr Ankaufsprofil (Lage, Größe, Budget, Objektart) samt Kontaktdaten, die in der Käuferkartei – meist im CRM-System des Maklers – gespeichert werden.
- Nutzen bei Off-Market-Vermarktung: Bei diskretionsbedürftigen Verkäufen (Off-Market-Immobilien, Exklusivobjekte) wird die Immobilie zunächst ausschließlich passenden Interessenten aus der Käuferkartei vorgestellt, bevor – falls überhaupt – eine breitere Vermarktung erfolgt.
- Datenschutz: Da die Käuferkartei personenbezogene Daten enthält, unterliegt ihre Führung den Vorgaben der DSGVO. Die Speicherung und Nutzung der Daten bedarf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO – regelmäßig die Einwilligung des Interessenten oder ein berechtigtes Interesse des Maklers im Rahmen der Vertragsanbahnung. Interessenten sind zudem über die Datenverarbeitung zu informieren und können der Speicherung widersprechen bzw. Löschung verlangen.
- Pflege: Eine aktuelle Käuferkartei erfordert regelmäßige Abgleiche, da sich Suchprofile, Budgets und der Status der Interessenten (z. B. bereits versorgt) laufend ändern.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler erhält den Alleinauftrag für eine Villa, deren Eigentümer eine diskrete Vermarktung wünscht. Statt die Immobilie sofort auf Portalen zu inserieren, gleicht der Makler das Objekt zunächst mit den in seiner Käuferkartei hinterlegten Ankaufsprofilen ab und spricht drei passende, vorgemerkte Interessenten gezielt an.
Rechtsgrundlage
- Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Interessenten (u. a. Einwilligung, Vertragsanbahnung, berechtigtes Interesse).