Diskretion beim Verkauf
Auch: Diskreter Verkauf · Vertraulicher Immobilienverkauf
Diskretion beim Verkauf bedeutet, dass der Makler die Verkaufsabsicht, die Objektadresse und persönliche Umstände des Eigentümers vertraulich behandelt und nur ausgewählten, vorgemerkten Interessenten zugänglich macht.
Ausführliche Erklärung
Diskretion ist häufig ein zentrales Verkaufskriterium – aus unterschiedlichen Gründen:
- Typische Motive: Trennung oder Scheidung, laufende Erbauseinandersetzung, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Prominenz des Eigentümers oder schlicht der Wunsch, dass Nachbarn und Kollegen vom Verkauf nichts erfahren.
- Umsetzung in der Praxis: Diskretion äußert sich vor allem in der Diskretionsvermarktung bzw. Off-Market-Vermarktung – die Immobilie wird nicht öffentlich inseriert, sondern gezielt aus der Käuferkartei des Maklers heraus angeboten. Adresse und Fotos erscheinen oft erst nach vorheriger Interessentenprüfung, etwa in Form eines anonymisierten Blindexposés.
- Rechtlicher Hintergrund: Die Pflicht des Maklers zur Vertraulichkeit ergibt sich aus der allgemeinen vertraglichen Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Auftraggebers (§ 241 Abs. 2 BGB) und kann zusätzlich ausdrücklich in einer Diskretionsklausel im Maklervertrag festgehalten werden.
- Grenzen: Vollständige Diskretion kann die Reichweite der Vermarktung einschränken und damit potenziell den erzielbaren Preis oder die Vermarktungsdauer beeinflussen – ein Umstand, über den der Makler den Eigentümer aufklären sollte.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer möchte seine Wohnung im Zuge einer Trennung verkaufen, ohne dass Nachbarn oder Arbeitskollegen davon erfahren. Der Makler vermarktet die Immobilie diskret: kein öffentliches Inserat, keine Erwähnung der genauen Adresse im Exposé, Ansprache ausschließlich vorgemerkter Interessenten aus seiner Käuferkartei nach vorheriger Bonitätsprüfung.
Rechtsgrundlage
- § 241 Abs. 2 BGB – Vertragliche Nebenpflicht des Maklers zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Auftraggebers, aus der die Verpflichtung zur Vertraulichkeit abgeleitet wird.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/diskretion-verkauf/ · Rechtsstand 07/2026 ·
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