Kanalbau
Auch: Abwasserkanalbau · Kanalisationsbau
Kanalbau bezeichnet die Errichtung, Erweiterung oder Erneuerung von Abwasser- und Regenwasserkanälen, die ein Grundstück oder Baugebiet an die öffentliche Kanalisation anschließen.
Ausführliche Erklärung
Der Kanalbau ist ein zentraler Bestandteil der Erschließung von Bauland und wird üblicherweise von der Gemeinde oder einem beauftragten Erschließungsträger durchgeführt, bevor oder während ein Neubaugebiet entsteht. Unterschieden werden meist Schmutzwasserkanäle, die häusliches und gewerbliches Abwasser zur Kläranlage ableiten, Regenwasserkanäle, die Niederschlagswasser sammeln und ableiten oder versickern lassen, sowie Mischwasserkanäle, die beides gemeinsam führen. Der Anschluss eines einzelnen Grundstücks an die öffentliche Kanalisation erfolgt über einen sogenannten Kanalhausanschluss, der in der Regel vom Grundstückseigentümer beauftragt und finanziert wird.
Für Bauherren und Immobilienkäufer ist der Kanalbau vor allem im Zusammenhang mit den Erschließungskosten relevant: Die Herstellung, Erneuerung oder Verbesserung öffentlicher Kanäle löst regelmäßig kommunale Erschließungsbeiträge oder Anschlussbeiträge aus, die auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Bei älteren Bestandsgebäuden können zudem Sanierungen maroder Kanalanschlüsse notwendig werden, etwa bei undichten oder wurzeldurchwachsenen Leitungen, was im Rahmen von Grundstückskaufverträgen oder bei der Objektbewertung als Instandhaltungsrisiko zu berücksichtigen ist.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde erschließt ein neues Wohngebiet und lässt dazu Schmutz- und Regenwasserkanäle verlegen. Die Kosten für den öffentlichen Kanalbau werden anteilig über Erschließungsbeiträge auf die künftigen Grundstückseigentümer umgelegt.
Rechtsgrundlage
§§ 123 ff. Baugesetzbuch (BauGB) – regeln die Erschließung von Bauland einschließlich der Kostenerstattung durch Erschließungsbeiträge; die konkrete Ausgestaltung erfolgt über kommunale Erschließungs- und Beitragssatzungen.