KfW 455-B Barrierereduzierung
Auch: Investitionszuschuss 455-B · Zuschuss Barrierereduzierung
Der KfW-Zuschuss 455-B ("Barrierereduzierung") ist ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für Maßnahmen, die Barrieren in Wohngebäuden reduzieren – etwa barrierearme Badumbauten, Rampen oder Treppenlifte. Anspruchsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, unabhängig vom Alter.
Ausführliche Erklärung
Das Programm ist wegen wiederholter Förderstopps in der Vergangenheit besonders erklärungsbedürftig – Makler sollten stets den aktuellen Verfügbarkeitsstatus bei der KfW prüfen, bevor sie es Kunden empfehlen.
- Fördersatz Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 Euro je Wohneinheit.
- Fördersatz "Standard Altersgerechtes Haus": bei Erreichen des KfW-Standards für ein vollständig altersgerechtes Haus erhöht sich der Zuschuss auf 12,5 % der Kosten, maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.
- Antragsberechtigte: private Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters für bauliche Eingriffe), unabhängig vom Alter.
- Antragsweg: direkt über das KfW-Zuschussportal, Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme.
- Verfügbarkeit: Das Programm wurde nach zwischenzeitlicher Aussetzung mehrfach mit begrenztem Fördervolumen neu aufgelegt (z. B. 2026 mit 50 Mio. Euro Fördermitteln) – bei ausgeschöpftem Kontingent wird die Antragstellung gestoppt, bis neue Mittel bereitstehen.
- Kombination: Ein Kumulierungsverbot mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme ist zu beachten (siehe Kumulierungsverbot).
- Praxisrelevanz: Bei der Wertsteigerung von Bestandsimmobilien vor dem Verkauf oder bei der Beratung älterer Eigentümer, die im Bestand bleiben wollen, ist der frühzeitige Hinweis auf begrenzte Fördermittel entscheidend.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter lässt mit Zustimmung des Vermieters eine bodengleiche Dusche für 12.000 Euro einbauen. Er stellt vor Baubeginn einen Antrag auf den KfW-Zuschuss 455-B und erhält 10 % der Kosten, also 1.200 Euro, als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Keine originär gesetzliche Regelung, sondern haushaltsrechtlich begrenztes Förderprogramm.