KfW 159 Altersgerecht Umbauen

Auch: KfW-Kredit 159 · Altersgerecht Umbauen Kredit

Das KfW-Programm 159 "Altersgerecht Umbauen" ist ein zinsverbilligter Kredit, mit dem Eigentümer den Umbau ihrer Immobilie zur Reduzierung von Barrieren finanzieren können – etwa den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen oder den Einbau eines Treppenlifts. Anders als der frühere Zuschuss handelt es sich um ein rückzahlbares Darlehen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Programm vor allem bei der Vermittlung von Bestandsimmobilien relevant, die für ältere Käufer oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen attraktiv gemacht werden sollen, sowie bei der Wertsteigerung vor dem Verkauf.

  • Kreditsumme: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, ausgereicht über die Hausbank (KfW arbeitet im Kredit-Geschäft nach dem Hausbankprinzip – der Makler kann Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, muss die Beratung aber der finanzierenden Bank überlassen).
  • Zinssatz: deutlich unter Marktniveau, aktuell (Stand 2026) effektiv ab rund 2,3 % p. a., abhängig von Zinsbindung und Bonität.
  • Laufzeiten: Annuitätendarlehen mit 4 bis 30 Jahren Laufzeit und 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, alternativ ein endfälliges Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit.
  • Förderfähige Maßnahmen: Beseitigung von Barrieren im Wohnungszugang, Bad, Wohnraum sowie Einbruchschutzmaßnahmen (können kombiniert werden).
  • Keine Einkommensgrenzen und keine Altersbeschränkung – gefördert wird die Maßnahme, nicht die Person.
  • Praxisrelevanz: Bei Verkaufsgesprächen mit älteren Eigentümern oder Käufern, die "im Alter" in der Immobilie bleiben wollen, ist der Hinweis auf diese Fördermöglichkeit ein wertvolles Beratungselement. Wichtig: Sondertilgungen sind bei diesem Programm in der Regel nicht vorgesehen, der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar Ende 60 lässt vor dem Einzug in die neu erworbene Eigentumswohnung eine bodengleiche Dusche einbauen und die Türen verbreitern. Für die 18.000 Euro Umbaukosten nehmen sie einen KfW-159-Kredit über die Hausbank auf und profitieren vom niedrigen Zinssatz gegenüber einem gewöhnlichen Ratenkredit.

Rechtsgrundlage

Keine gesetzliche Rechtsgrundlage im engeren Sinne, sondern eine Förderrichtlinie der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auf Basis des Wohnraumförderungsgesetzes und der jeweils gültigen Merkblätter. Technische Mindestanforderungen orientieren sich an DIN 18040 (Barrierefreies Bauen).

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