KfW-Effizienzhaus-Förderung
Auch: Effizienzhaus-Förderung · BEG-Förderung
Die KfW-Effizienzhaus-Förderung umfasst zinsgünstige Darlehen und teilweise Tilgungszuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Neubauten und Sanierungen, die bestimmte energetische Effizienzstandards erreichen. Je niedriger der Energiebedarf im Vergleich zu einem gesetzlichen Referenzgebäude, desto günstiger fällt die Förderung aus.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist dieser Begriff bei Neubauobjekten und energetisch modernisierten Bestandsimmobilien zentral, weil die Effizienzhaus-Stufe unmittelbar Auswirkungen auf Verkaufsargumentation, Nebenkosten und Fördermöglichkeiten für Käufer hat.
Systematik der Effizienzhaus-Stufen: Ein "Effizienzhaus 40" benötigt beispielsweise nur 40 % der Primärenergie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes, ein "Effizienzhaus 55" entsprechend 55 % usw. Je niedriger die Zahl, desto besser die energetische Qualität und desto attraktiver die Förderkonditionen. Die Systematik gilt sowohl für Neubau als auch für Sanierung (dort mit dem Zusatz "Denkmal" oder ohne, je nach Bestandsschutz).
Die Förderung erfolgt seit 2021 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die früheren separaten KfW- und BAFA-Programme zusammenführt. Sie umfasst je nach Programm:
- Kredite mit Tilgungszuschuss: Die KfW gewährt ein zinsvergünstigtes Darlehen, bei dem ein Teil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss, wenn der Effizienzstandard nachweislich erreicht wird.
- Direkte Zuschüsse: Für bestimmte Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch, Dämmung) auch ohne Kreditaufnahme möglich.
- Voraussetzung Energieeffizienz-Experte: Die Einhaltung der Standards muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden, der auch die Antragstellung begleitet.
Praxisrelevanz für Makler: Ein bereits als "KfW-Effizienzhaus 55" oder besser zertifiziertes Gebäude ist ein starkes Verkaufsargument (niedrigere Nebenkosten, ggf. Zinsvorteile für den Käufer). Bei Neuvermarktung von Sanierungsobjekten sollte auf die Möglichkeit einer nachträglichen Förderfähigkeit hingewiesen werden. Förderkonditionen und Programmnummern ändern sich regelmäßig – konkrete Zinssätze und Fördersummen sollten stets tagesaktuell bei der KfW oder einem Finanzierungsberater geprüft werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus im Standard "KfW-Effizienzhaus 40" und beantragt für die Käufer der Wohnungen ein zinsgünstiges KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss. Der niedrige Energiebedarf wird von einem Energieeffizienz-Experten bestätigt und im Exposé als Verkaufsargument hervorgehoben.
Rechtsgrundlage
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – aktuelles Förderprogramm der Bundesregierung, umgesetzt durch KfW und BAFA.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert die energetischen Mindestanforderungen und das Referenzgebäude, an dem sich die Effizienzhaus-Stufen orientieren.
- KfW-Gesetz – gesetzliche Grundlage der Förderbank KfW.