Klinkerriemchen
Auch: Riemchenfassade · Riemchen
Klinkerriemchen sind dünne, meist 1–2 cm starke Verblendplatten aus Klinkermaterial, die optisch wie klassisches Klinkermauerwerk wirken, aber ohne tragende Funktion aufgeklebt oder verklinkert werden. Sie werden vor allem zur nachträglichen Fassadengestaltung oder bei gedämmten Fassaden eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Im Gegensatz zur klassischen Klinkerfassade, bei der ganze Ziegelsteine vermauert werden, bestehen Riemchen aus abgeschnittenen oder speziell gefertigten dünnen Klinkerstreifen. Sie werden auf ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS), eine Putzträgerplatte oder direkt auf die Wand geklebt und anschließend verfugt. Das erlaubt die optische Wirkung einer massiven Klinkerfassade bei deutlich geringerem Gewicht, geringerer Wandstärke und niedrigeren Materialkosten.
Für die Maklerpraxis relevant:
- Sanierungslösung: Riemchenfassaden werden häufig bei der energetischen Modernisierung eingesetzt, wenn eine massive Klinkeroptik erhalten oder neu geschaffen werden soll, ohne die Statik zu belasten.
- Qualitätsunterschiede: Die Haltbarkeit hängt stark von der fachgerechten Verklebung und Fugenausführung ab – bei mangelhafter Ausführung drohen Ablösungen, Frostschäden und Rissbildung, besonders an Gebäudekanten und Fensterlaibungen.
- Bewertung im Exposé: Riemchenfassaden sollten korrekt als solche benannt werden, da Käufer bei „Klinkerfassade" oft ein massives Verblendmauerwerk erwarten; eine unklare Bezeichnung kann als irreführend gelten.
- Optische Alterung: Da Riemchen meist auf WDVS aufgebracht sind, ist bei Beschädigung eine partielle Reparatur schwieriger als bei klassischem Mauerwerk.
Beispiel aus der Praxis
Bei der energetischen Sanierung eines Reihenhauses aus den 1980er-Jahren wird eine Außendämmung angebracht und anschließend mit Klinkerriemchen verkleidet, um die ursprüngliche Backsteinoptik des Straßenzugs zu erhalten. Der Makler weist im Exposé korrekt auf die Riemchen- statt Vollklinkerausführung hin.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; die Ausführung unterliegt den allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen an Fassadenbekleidungen (Standsicherheit, Brandschutz, Witterungsschutz) sowie den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.