Kniestock
Auch: Drempel · Kniewand
Der Kniestock (auch Drempel genannt) ist die senkrechte Wand, die zwischen der Oberkante der Geschossdecke und dem Punkt liegt, an dem die schräge Dachfläche ansetzt. Er bestimmt maßgeblich, wie viel nutzbare Fläche und Stehhöhe im Dachgeschoss zur Verfügung stehen.
Ausführliche Erklärung
Je höher der Kniestock ausgeführt ist, desto größer ist der Anteil der Dachgeschossfläche mit voller Stehhöhe – ein zentrales Verkaufs- und Bewertungskriterium für ausgebaute Dachgeschosse. Ein niedriger oder fehlender Kniestock (0 cm, „Dach direkt auf der Decke") führt zu stark eingeschränkter nutzbarer Fläche unter den Schrägen, während Kniestockhöhen von 1,25 bis 2,00 m in modernen Neubauten den nutzbaren Dachgeschossraum deutlich vergrößern.
Für Makler besonders wichtig im Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m werden voll angerechnet, zwischen 1 m und 2 m nur zur Hälfte, darunter gar nicht. Die Höhe des Kniestocks bestimmt somit direkt, welcher Flächenanteil eines Dachgeschosses überhaupt als Wohnfläche zählt – ein Punkt, der bei Exposé-Angaben und Kaufpreisverhandlungen häufig zu Diskussionen führt.
Baulich unterscheidet man:
- Kniestock als Massivwand (Mauerwerk oder Stahlbeton), meist bei Ziegel- oder Massivbauweise.
- Kniestock in Holzständerbauweise, häufig bei Fertighäusern.
Bei der Bebauungsplan-Prüfung ist zu beachten, dass manche Kommunen die zulässige Kniestockhöhe explizit begrenzen, um die Traufhöhe und damit das Ortsbild zu steuern.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bestandshaus wird mit einem Kniestock von nur 50 cm beworben. Bei der Wohnflächenberechnung stellt sich heraus, dass ein großer Teil des ausgebauten Dachgeschosses wegen zu geringer Höhe nur zur Hälfte oder gar nicht angerechnet werden darf – die tatsächliche Wohnfläche liegt deutlich unter der im Altinserat genannten Quadratmeterzahl.
Rechtsgrundlage
- § 4 Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Regelt die Anrechnung von Flächen unter Dachschrägen je nach Raumhöhe.
- Landesbauordnungen und kommunale Bebauungspläne können Kniestockhöhen im Rahmen der Trauf- und Firsthöhenregelung begrenzen.