Last-Mile-Hub

Auch: Micro-Hub · City-Logistik-Hub · urbanes Verteilzentrum

Ein Last-Mile-Hub (auch Micro-Hub oder City-Logistik-Hub) ist eine kleinteilige, meist innenstadtnah oder stadtrandnah gelegene Logistikimmobilie, in der Sendungen aus dem überregionalen Warenverkehr für die letzte Zustellstufe – die „letzte Meile" bis zum Endkunden – gebündelt, umgeschlagen und auf Lastenräder, E-Transporter oder Zusteller zu Fuß verteilt werden.

Ausführliche Erklärung

Last-Mile-Hubs sind eine direkte Folge des stark gewachsenen E-Commerce- und Paketvolumens: Große, verkehrsgünstig an Autobahnen gelegene Logistikzentren können die Zustellung in dicht bebauten Innenstädten nicht effizient und emissionsarm abdecken. Deshalb entstehen kleinere Umschlagpunkte – oft nur wenige hundert bis wenige tausend Quadratmeter groß – näher am Kunden, von denen aus kurze, häufig elektrisch oder mit Lastenrädern durchgeführte Zustelltouren starten.

Aus Immobiliensicht handelt es sich um eine noch junge, aber wachsende Nutzungsart mit spezifischen Anforderungen: gute Andienung für Sprinter/LKW, ausreichend Rangierfläche, Nähe zum Zustellgebiet, oft aber auch Genehmigungsfähigkeit in Gewerbe- oder Mischgebieten inmitten der Stadt. Da klassische Logistikflächen am Stadtrand günstiger und einfacher zu genehmigen sind, konkurrieren Last-Mile-Hubs in Innenstadtlagen mit anderen Nutzungen um knappe und teure Flächen – etwa Tiefgaragen, ehemalige Kaufhausflächen, Parkhäuser oder Zwischennutzungen auf Konversionsflächen. Bauplanungsrechtlich sind sie in der Regel als Gewerbebetrieb einzustufen und richten sich nach der jeweils festgesetzten Nutzungsart im Bebauungsplan (z. B. Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, teils auch Mischgebiet).

Für Makler und Projektentwickler ist die Assetklasse relevant, weil Paketdienste, Lebensmittel-Lieferdienste und Quick-Commerce-Anbieter aktiv nach solchen Flächen suchen und dafür überdurchschnittliche Mieten in guter Lage zahlen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Paketdienstleister mietet eine ehemalige Autowerkstatt in einem Mischgebiet nahe der Innenstadt an. Von dort werden täglich mehrere hundert Sendungen aus einem größeren Verteilzentrum am Stadtrand angeliefert, auf Lastenräder umgeladen und im Umkreis von wenigen Kilometern ausgeliefert.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung für Last-Mile-Hubs. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach der allgemeinen Systematik der Baunutzungsverordnung (Gewerbegebiet, Mischgebiet) im jeweiligen Bebauungsplan.

Verwandte Begriffe