Mehrgenerationenhaus

Auch: Generationenhaus

Ein Mehrgenerationenhaus ist ein Wohngebäude, das darauf ausgelegt ist, mehrere Generationen einer Familie – etwa Großeltern, Eltern und Kinder – oder auch fremde Bewohner unterschiedlichen Alters gemeinsam unter einem Dach wohnen zu lassen, meist mit separaten, aber verbundenen Wohnbereichen.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist das Mehrgenerationenhaus ein wachsendes Marktsegment, das auf den demografischen Wandel und veränderte Familienmodelle reagiert:

  • Private Variante: Klassisch handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit zusätzlicher Einliegerwohnung oder separatem Anbau, in dem etwa die Elterngeneration oder erwachsene Kinder eigenständig, aber in unmittelbarer Nähe wohnen. Typisch sind getrennte Eingänge, teils getrennte Küchen/Bäder bei gemeinsam genutztem Garten.
  • Institutionelle Variante: Es gibt zudem geförderte "Mehrgenerationenhäuser" als soziale Begegnungsstätten (ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie), die jedoch primär eine soziale Einrichtung und keine reine Wohnimmobilie sind – hier ist Verwechslungsgefahr mit dem privaten Wohnkonzept zu vermeiden.
  • Bauliche Anforderungen: Wichtig sind flexible Grundrisse, oft mit zwei vollständig ausgestatteten Wohneinheiten (Zwei-Generationen-Haus), barrierefreie oder barrierearme Bereiche für ältere Bewohner sowie ausreichend Schallschutz zwischen den Wohnbereichen.
  • Rechtliche Einordnung: Bauordnungsrechtlich handelt es sich meist um ein Zweifamilienhaus (zwei Wohneinheiten) oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; eine eigenständige Gebäudekategorie "Mehrgenerationenhaus" existiert baurechtlich nicht.
  • Fördermöglichkeiten: Umbauten zur alters- und generationengerechten Anpassung können über KfW-Programme (z. B. "Altersgerecht Umbauen") gefördert werden.
  • Vermarktung: Für den Makler ist die klare Darstellung der Nutzungstrennung (getrennte Eingänge, Zähler, Bäder) entscheidend, da dies Kaufentscheidung und Finanzierbarkeit (z. B. getrennte Vermietbarkeit) beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie erwirbt ein Zweifamilienhaus, bei dem die Großeltern im Erdgeschoss mit eigenem Eingang und Bad wohnen, während die junge Familie das Obergeschoss mit separatem Zugang über eine Außentreppe bewohnt. Der gemeinsame Garten wird von beiden Generationen genutzt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für das Mehrgenerationenhaus als Wohnform. Bauordnungsrechtlich gelten die allgemeinen Vorschriften für Ein- und Zweifamilienhäuser der jeweiligen Landesbauordnung; für Fördermaßnahmen sind die Programmbedingungen der KfW maßgeblich.

Verwandte Begriffe