Mindestsparguthaben

Auch: Mindestansparsumme

Das Mindestsparguthaben ist der Anteil der vereinbarten Bausparsumme, den ein Bausparer während der Ansparphase mindestens eingezahlt haben muss, damit sein Bausparvertrag zuteilungsreif wird und das Bauspardarlehen ausgezahlt werden kann.

Ausführliche Erklärung

Bausparverträge kombinieren eine Anspar- und eine Darlehensphase. Bevor eine Bausparkasse das zinsgünstige Bauspardarlehen auszahlt, muss der Vertrag „zuteilungsreif" sein. Eine der zentralen Voraussetzungen dafür ist das Erreichen des Mindestsparguthabens: Je nach Tarif und Bausparkasse muss der Bausparer üblicherweise zwischen 30 und 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme selbst angespart haben. Die genaue Quote, die Mindestlaufzeit und weitere Zuteilungsvoraussetzungen (z. B. eine bestimmte Bewertungszahl) sind nicht gesetzlich fixiert, sondern werden in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der jeweiligen Bausparkasse festgelegt, die auf Basis des Bausparkassengesetzes aufsichtsrechtlich genehmigt werden.

Neben dem Mindestsparguthaben prüft die Bausparkasse für die Zuteilung typischerweise auch eine Mindestvertragsdauer sowie eine ausreichende Bewertungszahl, die das Verhältnis von Sparleistung, Sparzeit und Bausparsumme abbildet und den Rang innerhalb der Zuteilungsmasse bestimmt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bausparer über die vereinbarte Bausparsumme (angespartes Guthaben plus Bauspardarlehen) verfügen.

Für die Immobilienfinanzierung ist das Mindestsparguthaben relevant, weil es die Wartezeit bis zur Auszahlungsreife eines Bausparvertrags maßgeblich bestimmt und damit in die Planung des Finanzierungszeitpunkts einfließt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausparer hat eine Bausparsumme von 100.000 Euro vereinbart, bei der laut Tarif ein Mindestsparguthaben von 40 Prozent erforderlich ist. Erst wenn er 40.000 Euro angespart und die weiteren Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt hat, wird sein Vertrag zuteilungsreif und das restliche Bauspardarlehen kann ausgezahlt werden.

Rechtsgrundlage

  • Keine feste gesetzliche Prozentangabe; die Zuteilungsvoraussetzungen einschließlich Mindestsparguthaben ergeben sich aus den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der jeweiligen Bausparkasse, die auf Grundlage des Bausparkassengesetzes aufsichtsrechtlich genehmigt sind.

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