Modulbauweise
Auch: Modulbau · modulares Bauen
Bei der Modulbauweise werden komplette, meist bereits mit Wänden, Fenstern, Elektro- und Sanitärinstallation ausgestattete Raummodule industriell vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle zu einem fertigen Gebäude zusammengesetzt.
Ausführliche Erklärung
Die Modulbauweise gehört zu den Fertigbauweisen und geht in ihrem Vorfertigungsgrad noch über den klassischen Fertighausbau hinaus: Statt einzelner Wandelemente werden dreidimensionale, raumbildende Module – häufig aus Holz-, Stahl- oder Betonrahmenkonstruktionen – im Werk unter kontrollierten Bedingungen gefertigt. Bereits im Werk erfolgen vielfach Innenausbau, Verkabelung, Sanitärinstallation und teilweise sogar die Möblierung, bevor die Module per Schwerlasttransport zur Baustelle gebracht und dort mit Kränen zusammengesetzt werden.
Vorteile der Modulbauweise liegen vor allem in der verkürzten Bauzeit vor Ort, einer witterungsunabhängigen und damit qualitätssichernden Fertigung sowie einer besseren Kalkulierbarkeit von Kosten und Terminen. Nachteile können sich aus Transport- und Kranlogistik, begrenzten Modulgrößen (abhängig von Straßentransportmaßen) sowie – je nach Ausführung – geringerer individueller Gestaltungsfreiheit ergeben. Modulbauweise wird sowohl im Wohnungsbau (etwa bei seriellem Bauen oder temporärem Wohnraum) als auch bei Bürogebäuden, Schulen und Kitas eingesetzt. Baurechtlich unterliegen modular errichtete Gebäude denselben Anforderungen wie konventionell errichtete Bauten, insbesondere hinsichtlich Standsicherheit, Brandschutz und Energiestandard; die Bauartgenehmigung bzw. Zulassung der verwendeten Modulsysteme erfolgt in der Regel über bauaufsichtliche Zulassungen oder Typenprüfungen der Hersteller.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet eine Kita in Modulbauweise: Die einzelnen Raummodule werden in einem Werk vorgefertigt, per Tieflader angeliefert und innerhalb weniger Tage zu einem fertigen Gebäude zusammengesetzt, das anschließend nur noch an das Grundstück angeschlossen und final ausgestattet wird.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Modulbauten unterliegen den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sowie den einschlägigen technischen Normen für Standsicherheit, Brand- und Schallschutz.