Fertigbauweise

Auch: Fertigteilbauweise · Vorfertigung

Bei der Fertigbauweise werden zentrale Bauteile eines Gebäudes – Wand-, Decken- und Dachelemente – unter kontrollierten Bedingungen in einem Werk vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle montiert, statt sie klassisch vor Ort Stein für Stein oder Schicht für Schicht zu errichten.

Ausführliche Erklärung

Die Fertigbauweise wird sowohl im Holzbau (Holzrahmen- oder Holztafelbau) als auch zunehmend im Betonfertigteilbau eingesetzt. Charakteristisch ist die Trennung von Werksfertigung und Baustellenmontage: Wände, Deckenelemente und teils komplette Raummodule werden im Werk unter witterungsunabhängigen, präzisen Bedingungen hergestellt und mit Kran oder Schwerlasttransport zur Baustelle gebracht, wo sie in kurzer Zeit zusammengesetzt werden.

Die wesentlichen Vorteile liegen in der verkürzten Bauzeit vor Ort – ein Rohbau kann in wenigen Tagen statt Wochen montiert werden –, einer höheren Maßgenauigkeit durch industrielle Fertigung sowie tendenziell geringerer Witterungsabhängigkeit während der Produktionsphase. Als Nachteile gelten geringere individuelle Gestaltungsspielräume bei Standardmodulen sowie Transport- und Kranlogistik als planerische Zusatzaufwände.

Bauordnungsrechtlich unterliegen in Fertigbauweise errichtete Gebäude denselben Anforderungen wie konventionell errichtete Bauten (Standsicherheit, Brand-, Schall- und Wärmeschutz); häufig verfügen Fertigbausysteme über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Typenprüfung des Herstellers, die den Nachweis im Einzelfall vereinfacht. Der umgangssprachliche Begriff "Fertighaus" bezeichnet meist ein Wohngebäude, das komplett in Fertigbauweise – häufig in Kombination mit Holzrahmenbau – errichtet wird.

Beispiel aus der Praxis

Ein Fertighaushersteller produziert die Außen- und Innenwände eines Einfamilienhauses inklusive Fenstern, Dämmung und teilweise bereits verlegter Elektroinstallation im Werk. Auf der Baustelle werden die vorgefertigten Elemente innerhalb von zwei Tagen montiert, während vor Ort zuvor lediglich die Bodenplatte gegossen wurde.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige Rechtsgrundlage; es gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen sowie ggf. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des jeweiligen Fertigbausystems.

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