Fertighaus
Auch: Typenhaus · Fertigteilhaus
Ein Fertighaus ist ein Wohnhaus, dessen tragende Wand-, Decken- und Dachelemente überwiegend im Werk vorgefertigt und anschließend in kurzer Zeit auf dem Grundstück montiert werden. Im Gegensatz zum klassischen Massivhaus, das Stein auf Stein vor Ort errichtet wird, verkürzt die Fertigbauweise die Bauzeit erheblich, da ein Großteil der Arbeiten witterungsunabhängig in der Werkshalle erfolgt.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist das Fertighaus vor allem im Neubau- und Weiterverkaufsgeschäft relevant, mit einigen Besonderheiten gegenüber dem klassischen Massivhaus:
- Bauweise: Man unterscheidet Holztafelbau (Wandelemente mit Holzständerkonstruktion und Dämmung), Holzrahmenbau und zunehmend auch Fertigteile in Massivbauweise (Betonfertigteile). Die Vorfertigung im Werk sorgt für hohe Maßgenauigkeit und kurze Bauzeit (oft wenige Tage für die Montage, gesamt 3-6 Monate bis zur Bezugsfertigkeit).
- Wertentwicklung/Wiederverkauf: Ältere Fertighäuser (Baujahre 1960er-1980er) litten teils unter dem Vorurteil geringerer Wertbeständigkeit; moderne Fertighäuser nach aktuellem Stand der Technik stehen jedoch in Bauqualität und Wertstabilität Massivhäusern in der Regel nicht nach. Der Makler sollte bei älteren Bestandsobjekten dennoch die verwendeten Baumaterialien (z. B. Asbest in älteren Baujahren) und den energetischen Zustand genau prüfen.
- Energieeffizienz: Fertighäuser erreichen aufgrund der werkseitig präzisen Dämmstoffverarbeitung häufig gute bis sehr gute energetische Werte und werden oft als KfW-Effizienzhäuser zertifiziert.
- Herstellerbindung: Bei Neubauprojekten schließt der Bauherr einen Werkvertrag (§ 650a ff. BGB, Bauvertragsrecht) mit dem Fertighaushersteller; hier gelten besondere Verbraucherschutzvorschriften (u. a. Baubeschreibungspflicht, Widerrufsrecht).
- Wiederverkauf/Bewertung: Bei der Verkehrswertermittlung ist neben Alter und Zustand insbesondere die verwendete Bauweise (Holz- vs. Massivbauweise) sowie eventuelle Sanierungen (Dach, Fenster, Heizung) zu berücksichtigen.
Beispiel aus der Praxis
Eine junge Familie beauftragt einen Fertighaushersteller mit dem Bau eines Einfamilienhauses in Holzständerbauweise. Die Wandelemente werden im Werk vorgefertigt und innerhalb von zwei Tagen auf dem vorbereiteten Fundament montiert; bis zur Übergabe schlüsselfertig vergehen insgesamt rund vier Monate – deutlich schneller als bei einem klassischen Massivhaus in Stein-auf-Stein-Bauweise.
Rechtsgrundlage
- Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 – regelt CE-Kennzeichnung und Leistungsanforderungen an vorgefertigte Bauprodukte.
- Landesbauordnungen – allgemeine bauordnungsrechtliche Anforderungen an Standsicherheit, Brand- und Schallschutz, unabhängig von der Bauweise.
- Ergänzend: § 650a ff. BGB (Bauvertragsrecht) für den Werkvertrag mit dem Fertighaushersteller.