Rohbaustandard
Auch: Rohbauzustand · Bauzustand Rohbau
Rohbaustandard bezeichnet den Bauzustand, in dem Fundament, tragende Wände, Geschossdecken und die Dachkonstruktion errichtet sind, während Innenausbau, Haustechnik und Oberflächen noch nicht ausgeführt sind.
Ausführliche Erklärung
Der Rohbaustandard markiert eine wichtige Zäsur im Bauablauf und wird häufig als sogenanntes „Richtfest" gefeiert, wenn der Dachstuhl fertiggestellt ist. Zu einem klassischen Rohbau gehören üblicherweise die Bodenplatte oder der Keller, das tragende Mauerwerk oder die Stahlbeton- bzw. Stahlkonstruktion, die Geschossdecken sowie die Dachkonstruktion samt Dacheindeckung. Fenster und Außentüren werden je nach Definition teilweise bereits eingebaut, um das Gebäude witterungsdicht zu machen ("Rohbau, wind- und wasserdicht").
Nicht enthalten sind hingegen Innenputz, Estrich, sämtliche Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallation, Bodenbeläge, Malerarbeiten und Einbauten. Der Rohbaustandard ist für Bauherren relevant, die ein Gebäude im Rohbau erwerben, um den Innenausbau in Eigenleistung oder mit selbst gewählten Handwerkern durchzuführen und so Kosten zu sparen oder individuelle Ausstattungswünsche umzusetzen. Bei Bauträgerverträgen wird der genaue Leistungsumfang des Rohbaus verbindlich in der Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt, da hiervon sowohl der Kaufpreis als auch die Abschlagszahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung abhängen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie erwirbt von einem Bauträger ein Einfamilienhaus im Rohbaustandard „wind- und wasserdicht". Fenster, Dach und Rohinstallationen für Strom und Wasser sind bereits vorhanden; den weiteren Innenausbau – Estrich, Bodenbeläge, Malerarbeiten – lässt die Familie in Eigenregie ausführen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung; der genaue Leistungsumfang des Rohbaus wird vertraglich in der Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt. Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen richten sich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).